Regierung befürwortet Verhandlungen mit der EU

ST. GALLEN. In ihrer Stellungnahme zu einem Strategiepapier der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Europapolitik befürwortet die St.Galler Regierung, dass der Bundesrat in der laufenden Legislaturperiode Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) aufnehmen soll. Ob aus den Verhandlungen letztlich ein EU-Beitritt resultiere, hänge vom Ergebnis ab, schreibt die St.Galler Regierung in der Beantwortung zweier Anfragen aus dem Kantonsrat.

Die Erfahrungen des Bundes und der Kantone mit den bilateralen Verhandlungen zeigen, dass diesem Weg längerfristig Grenzen gesetzt sind. Bilaterale Abkommen sind punktuelle Lösungen in einzelnen Sachbereichen, die sich aufgrund aktueller Probleme aufdrängen. Sie lassen jedoch eine Gesamtschau vermissen und sagen wenig aus über künftige Problembereiche. Es wird laufend neue Handlungsfelder geben, die mit der EU bilateral geregelt werden müssen.

Mit der Ost-Erweiterung sind es künftig noch mehr Mitgliedstaaten, die in bilateralen Lösungen ihre Interessen verwirklicht sehen wollen. Der einheitliche europäische Rechtsraum entwickelt sich ständig weiter und wirkt sich erheblich auf die Schweiz aus - namentlich im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung. Die St.Galler Regierung ist überzeugt, dass die sogenannte Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Schweiz schon heute eine Illusion ist. Eine Grenzregion wie der Kanton St.Gallen spürt die Abhängigkeiten besonders deutlich, wie die jüngsten Erfahrungen mit den verschärften Grenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze oder die in Aussicht gestellten neuen Zölle auf Re-Exporten in die EU zeigen. Gleichzeitig entwickelt sich die EU zu einer dynamischen, global tätigen Wirtschaftsmacht, währenddem das Wirtschaftswachstum der Schweiz zurückfällt.

Es ist Aufgabe von Regierungen vorauszuschauen, Entwicklungen früh zu erkennen und Handlungsfelder aufzuzeigen. Gerade in der Europapolitik ist dies unerlässlich. Das Strategiepapier der KdK zeigt den Kantonsregierungen die Vor- und Nachteile der europapolitischen Optionen auf. Im Einzelnen sind dies der EU-Beitritt, die Fortführung des bilateralen Wegs, eine Neuauflage des EWR bzw. ein vergleichbares Assoziierungsabkommen oder der Alleingang der Schweiz. In Abwägung aller Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen möchte die St.Galler Regierung - zusammen mit elf weiteren Kantonsregierungen - vom Bundesrat in der laufenden Legislaturperiode einen Grundsatzentscheid über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU erwirken. Parallel dazu sollen die Kantone eigene Überlegungen anstellen, wie die dazu notwendigen inneren Reformen anzugehen sind.

home

news box april 2004