| Der Bundesrat will
Osthilfe weiterführen
BERN. Trotz Reformfortschritten ist die politische und wirtschaftliche Transition in Osteuropa noch nicht abgeschlossen. Um den unvollendeten Systemwandel zu unterstützen und die demokratischen Reformen in Osteuropa zu vertiefen, empfiehlt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. März, den IV. Rahmenkredit Ost in der Höhe von 800 Mio. Schweizer Franken zur Annahme. Der Bund leistet damit einen substantiellen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa. Im weiteren soll der Bundesbeschluss zur Ostzusammenarbeit vom 24. März 1995 den heutigen Umständen angepasst und in ein Bundesgesetz überführt werden. Die Schweiz unterstützt eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in Osteuropa. Mit dem IV. Rahmenkredit, der die Zeitspanne 2005-2008 abdeckt, will sich der Bund die Mittel geben, um die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit Osteuropa fortzusetzen und zu vertiefen. Ziel ist es, die Transition zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu fördern und eine auf marktwirtschaftliche Grundsätze gestützte, wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu stärken. Während die mitteleuropäischen und baltischen Staaten diesen Reformprozess mit dem bevorstehenden EU-Beitritt abschliessen werden, dauert er in den Ländern Südosteuropas und der GUS noch an. Durch Bürgerkriege, Grenzkonflikte und gewaltige Infrastrukturprobleme in ihrer Entwicklung gebremst, liegt das Pro-Kopf-Einkommen in diesen Ländern heute unter dem Niveau von 1990. Struktur- und Sozialreformen stehen in der nächsten Kreditperiode im Zentrum der Aufmerksamkeit. Weitere inhaltliche Schwerpunkte setzen die DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) und das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft), welche die Osthilfe operationell umsetzen, in den Bereichen gute Regierungsführung (Gouvernanz), wirtschaftliche Reformen und Einkommensentwicklung sowie Infrastruktur und schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen. Der Einbindung der Bürger in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen gilt dabei besonderes Augenmerk. Die Schwerpunktsetzung von DEZA und seco entspricht sowohl den zentralen Herausforderungen vor Ort, als auch den speziellen schweizerischen Kompetenzen. Geographisch konzentrieren sich die Programme auf die Länder Südosteuropas und der GUS, insbesondere auf die südkaukasischen und zentralasiatischen Staaten, wo die Reformbedürfnisse am Grössten sind. Die bisherige finanzielle Aufteilung zwischen Balkan (ca.70 %) und der GUS (30%) soll beibehalten werden. Die Osthilfe stützt sich bis heute auf den befristeten Bundesbeschluss vom 25. März 1995. Damit der Bund die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas weiterführen kann, muss die bestehende Rechtsgrundlage zeitlich verlängert und in ein Bundesgesetz überführt werden. Das beantragte Bundesgesetz beschränkt sich auf einige Anpassungen an die heutigen Umstände und ist wiederum auf zehn Jahre befristet. Der Gesetzesentwurf regelt die Massnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS und bestimmt deren Grundsätze und Finanzierung. Die Schweizer Osthilfe ist auf Nachhaltigkeit hin angelegt. Sie leistet einen Beitrag an die politische, wirtschaftliche und soziale Sicherheit in den Transitionsländern, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Schaffung zukünftiger Absatzmärkte für die schweizerische Exportwirtschaft. Angesichts des Konfliktpotentials, der Migrationsbewegungen und der organisierten Kriminalität ist diese Investition in die Stabilität, Sicherheit und Wohlstand Osteuropas auch von Nutzen für die Schweiz. |