Neue Pflanzenschutzmittelverordnung wird abgelehnt

THURGAU. Die Pflanzenschutzmittelverordnung soll nicht zum jetzigen Zeitpunkt totalrevidiert werden. Zuerst müsse die EU diesen Bereich eindeutig fixieren. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes.

Das Hauptziel der Neuerungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung, die sich auf das neue Chemikaliengesetz stützt, ist die weitgehende Harmonisierung mit dem EU-Recht. Zur Zeit ist die EU allerdings daran, ihre Strategie im Chemikalienrecht zu überarbeiten. Es wird damit gerechnet, dass die entsprechende EU-Verordnung zwischen 2006 und 2008 in Kraft gesetzt wird. Der vorliegende Entwurf der Pflanzenschutzmittelverordnung berücksichtigt diese neue Entwicklung des EU-Rechts nicht. Aufgrund dieser Überlegungen lehnt der Regierungsrat die vorgesehene Totalrevision der Pflanzenschutzverordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Mit der gleichen Begründung hat er bereits im März dieses Jahres das Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht in der Vernehmlassung abgelehnt. In beiden Fällen schlägt er vor, dass die notwendigen Anpassungen an das EU-Recht erst dann vorgenommen werden sollen, wenn die EU ihre Strategie im Chemikalienrecht eindeutig fixiert hat.

Würden in der Schweiz das neue Chemikaliengesetz und die Pflanzenschutzverordnung tatsächlich wie beabsichtigt im Jahr 2005 in Kraft treten, so müssten die neuen Regelungen schon während den Übergangsfristen wieder völlig neu überarbeitet werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Das würde für die Wirtschaft einen erheblichen und unnötigen Arbeitsaufwand verursachen. Auch die Anwender wären durch einen schnellen Wechsel überfordert. Da bereits seit Jahren ein Nebeneinander von schweizerischer Giftgesetzgebung und europäischem Chemikalienrecht besteht und sich alle betroffenen Stellen mit diesen Verhältnissen arrangiert haben, besteht kein dringender Handlungsbedarf. Allfällige Detailanpassungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel könnten nach Ansicht des Regierungsrates auch ohne Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung vorgenommen werden.

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news box märz 2004