Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland in Kraft 

BERN. Das am 11. Juni 2002 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland ist am 12. Juli 2004 in Kraft getreten.

Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens finden hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte Anwendung, die am oder nach dem 1. Januar 2005 erzielt werden, und hinsichtlich der übrigen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf Steuerjahr, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD sowie der schweizerischen Vertragspraxis.

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news box august 2004