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Gegen Lockerung der Vorschriften beim Gewässerschutz THURGAU. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vom Bund vorgeschlagene Lockerung der Vorschriften im Bereich des Gewässerschutzes ab. Die geplanten Änderungen bei der Kontrolle von Tankanlagen würden dem im Umweltrecht geltenden Vorsorgeprinzip widersprechen und zielten auf kurzfristige Einsparungen im Personalbereich ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Mit einem Verzicht auf die Vollzugsaufgaben des Bundes im Bereich der Tankanlagen-Kontrollen will das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) den Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2003 entgegenkommen, die unter anderem den Abbau von 20 Stellen bis 2006 vorsehen. Die Rechtsanpassungen rechtfertigt das Buwal mit den strengen Vorschriften im Bereich der Tankanlagen und dem grossen Qualitäts- und Umweltbewusstsein der Tankbranche. So sei die Zahl der Unfälle massiv zurück gegangen. Der Verzicht auf die Bewilligungs- und Revisionspflicht von kleinen Anlagen im Jahr 1999 habe keine Zunahme von Unfällen zur Folge gehabt. Eine weitere Deregulierung im Tankanlagenbereich, die auch den Vollzug der Kantone vereinfache, erscheine unter diesen Aspekten als verantwortbar. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vorgesehenen Gesetzesänderungen ab. Dank der sehr engmaschigen staatlichen Kontrolle über Anlagen und Anlagenbetreiber bei der Nutzung von Mineralöl sei ein sehr hoher technischer Sicherheitsstandard erreicht worden. Im Kanton Thurgau müssten bei insgesamt 2000 Revisionen jährlich an rund 50 bis 100 Tankanlagen Sicherheitsmängel beanstandet werden. Die Anzahl von Umweltverschmutzungen durch Mineralöl sei als Folge der Kontrollen heute auf erfreulich niedrigem Niveau, schreibt der Regierungsrat. Das vor fünf Jahren im Thurgau eingeführte Tankdokument, mit dem der Betreiber den Zustand seiner Anlage in eigener Verantwortung überwacht, hat sich nach Ansicht des Regierungsrates sehr bewährt. Das Instrument hat unter anderem dazu geführt, dass über 2000 «vergessene» Tankanlagen zum Vorschein gekommen sind. Die vorgesehene Abschaffung des Tankkatasters und der Meldepflicht für Tankanlagen würde diesem unbürokratischen Vollzug die rechtliche Grundlage entziehen, befürchtet die Thurgauer Regierung. Zudem würde die kurzfristige Einsparung von wenigen Personalstellen durch den längerfristigen Anstieg von Schäden und Sanierungskosten mehr als kompensiert. Die heutige Verordnung über den Schutz der Gewässer vor gefährlichen Flüssigkeiten sei gerade erst sechs Jahre alt, führt der Regierungsrat weiter aus. Eine derart kurzfristige Änderung widerspreche darum dem Gedanken der Rechtssicherheit. Auch entstünde ein riesiger Aufwand, indem beispielsweise alle Schutzzonenreglemente (Trinkwasser) angepasst werden müssten. |