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Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative «Verdoppelung der Kinderabzüge zur Entlastung der Familien» ZUERICH. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Verdoppelung der Kinderabzüge zur Entlastung der Familien» dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen. Die am 21. Juli 2003 eingereichte Volksinitiative verlangt die Anhebung der Kinderabzüge auf 10'800 Franken pro Kind. Gemäss Änderung des Steuergesetzes vom 25. August 2003 wird der Kinderabzug ab Januar 2006 von heute 5400 auf 6100 Franken erhöht. Eine nochmalige Erhöhung des Kinderabzugs auf 10'800 Franken lässt sich nach Auffassung des Regierungsrates mit Blick auf die weiteren Abzüge, die für Kinder beansprucht werden können (Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen sowie für Drittbetreuungskosten), aber auch im Vergleich mit anderen Kantonen nicht rechtfertigen. Ausserdem wären die damit verbundenen Steuerausfälle, die allein für die Staatssteuer auf rund 71 Millionen Franken geschätzt werden, angesichts der aktuellen Finanzlage nicht vertretbar. Im Sinn eines Gegenvorschlages beantragt der Regierungsrat jedoch, den Kinderabzug für in der beruflichen Ausbildung stehende Kinder zwischen dem 16. und 25. Altersjahr um 2000 Franken auf 8100 Franken pro Kind zu erhöhen. Er will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kosten für Kinder in der Ausbildung höher sind als für jüngere Kinder. Der Gegenvorschlag führt bei der Staatssteuer zu Ausfällen von rund 8,7 Millionen Franken. |