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Neue gezetzlichen Vorschriften betreffend Schwimmbäder und Strandbäder FREIBURG. Der Staatsrat hat am 29. Juni 2004 die neue Verordnung über die Hygiene in öffentlichen Schwimm- und Strandbädern beschlossen. Die Verordnung ersetzt den Beschluss und die Richtlinie vom 26. September 1973. Sie nimmt Bezug auf die SIA-Norm 385/1 Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern. Das kantonale Laboratorium als Kontrollorgan organisiert anfangs Dezember 2004 einen Einführungskurs für die Eigentümer und Betreiber von Schwimmbädern über die Änderungen und die Konsequenzen.
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