Professionalisierung im Betreibungswesen

AARGAU. Das Betreibungswesen bleibt wie bisher Aufgabe der Gemeinden. Die Betreibungsbeamtinnen und -beamten sollen künftig einen kantonalen Fähigkeitsausweis erwerben müssen. Alle aargauischen Betreibungsbeamten sollen neu fest besoldet werden.

Der Regierungsrat hat die Botschaft für ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet. Damit werden die derzeit noch geltenden, aus dem Jahre 1964 stammenden Ausführungsbestimmungen zum SchKG vollständig ersetzt.

Organisation des Betreibungs- und Konkurswesens 

Das neue Gesetz regelt in erster Linie die Organisation des Betreibungs- und Konkurswesens im Kanton Aargau. Einen Schwerpunkt bilden die Qualitätssicherung und die Effizienzsteigerung im Betreibungswesen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der Regierungsrat, gestützt auf die mehrheitlich positiven Reaktionen in der Vernehmlassung, verschiedene Massnahmen vor.

Fähigkeitsausweis 

In Zukunft sollen die Betreibungsbeamtinnen und -beamten einen Fähigkeitsausweis erwerben müssen. Damit wird gewährleistet, dass sie die fachlichen Voraussetzungen zur Führung eines Betreibungsamtes mitbringen.

Betreibungsinspektorat 

Als weitere Neuerung soll ein Betreibungsinspektorat eingerichtet werden. Es soll die allgemeine Geschäftsführung der Betreibungsämter überprüfen und den Betreibungsbeamtinnen und -beamten fachliche Unterstützung zukommen lassen.

Zusammenarbeit der Gemeinden 

Das Betreibungswesen verbleibt wie bis anhin bei den Gemeinden. Der Regierungsrat will jedoch die Zusammenarbeit der Gemeinden im Betreibungswesen fördern, indem sich neu zwei oder mehrere Gemeinden zu einem Betreibungskreis vereinigen können, auch über die Bezirksgrenzen hinweg. Die Zusammenarbeit wird den Gemeinden Vorteile bringen: die Aufgabenerfüllung wird professionalisiert und die Bildung grosser Betreibungskreise führt zu finanziellen Vorteilen.

Besoldung von Betreibungsbeamten 

Abgeschafft werden soll das so genannte Sportelnsystem. Im Kanton Aargau gibt es bisher zwei mögliche Formen der Besoldung von Betreibungsbeamten. Die feste Besoldung durch die Gemeinden und die Entschädigung im Sportelnsystem. Beim Sportelnsystem beziehen die Betreibungsbeamten als Lohn für jede einzelne Verrichtung jene Beiträge, die der Bund in der Gebührenverordnung festsetzt. Dieser alte Zopf soll abgeschnitten werden. Erstens schafft das Sportelnsystem ungleiche Verhältnisse, wenn Betreibungsbeamte in verschiedenen Gemeinden innerhalb des Kantons die gleiche Arbeit verrichten und sehr unterschiedliche Entschädigungen erhalten. Zweitens birgt die Entschädigung durch Sporteln die Gefahr von Missbräuchen. Es ist ein Gebot des Rechtsstaates, auch den blossen Anschein eines persönlichen Interesses an der Anzahl der Amtshandlungen zu vermeiden.

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news box august 2004