Gesetz über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen; Landratsvorlage

LIESTAL. Der Regierungsrat hat heute nach Durchführung des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens den Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen (Selbstdispensations-Gesetz) verabschiedet und die Vorlage an den Landrat weitergeleitet. Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die neu vorgeschlagene Einschränkung des bis anhin uneingeschränkten Rechtes der Baselbieter Ärzteschaft, Heilmittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben zu dürfen (Selbstdispensation). Die vorgesehene gesetzliche Lösung ist einfach und klar: In Gemeinden, die über keine Apotheke verfügen, können die dort niedergelassenen und praktizierenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin Medikamente abgeben. In Gemeinden mit mindestens einer Apotheke wäre jedoch künftig die Selbstdispensation durch die Ärzteschaft nicht mehr erlaubt; sie müsste Rezepte für den Bezug des Heilmittels in einer Apotheke ausstellen. Mit mehrjährigen Übergangsfristen für bereits bestehende Arztpraxen in Gemeinden mit einer Apotheke sorgt das Gesetz für einen geordneten und tragbaren Übergang. Wie bisher können selbstverständlich alle Ärztinnen und Ärzte in Notfällen und bei der direkten Anwendung auch weiterhin Medikamente abgeben.

Materiell wurde der Gesetzesentwurf aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Vorschläge in zwei wesentlichen Punkten ergänzt: Die Bewilligung zur Selbstdispensation in Gemeinden ohne Apotheke (und während der Übergangszeit) soll an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die gesuchstellende Person aktiv am Notfalldienst mitwirkt und einem allfälligen Vertrag zwischen Krankenversicherern und Ärzteschaft beitritt, der beispielsweise die Abgeltung der Selbstdispensation nach dem Leistungsprinzip und nicht nach dem Umsatz regelt.

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news box august 2004