Zuweisung von Asylsuchenden auf die Gemeinde ohne kantonales Durchgangszentrum und Anpassung der Aufnahmequote 

LIESTAL. Die Regierung hat heute beschlossen, dass die neuen Asylsuchenden den Gemeinden direkt ab den Bundesempfangsstellen überstellt werden. Diese Systemänderung tritt per 1. November 2004 in Kraft. Sie ist nach Absprache mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und dem Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft (VSO) beschlossen worden. Die damit erforderlichen neuen Strukturen werden durch den Kanton initialisiert. Der zusätzliche Aufwand für die Gemeinden ist somit relativ gering.

Ebenso hat der Regierungsrat heute beschlossen, die Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden per 1. Oktober 2004 auf 1 Prozent zu senken. Dies wurde möglich dank der aktuellen Entwicklung im Asylbereich. Erstens sind die neu in der Schweiz gestellten Asylgesuche stark zurückgegangen und zweitens kann damit den Auswirkungen der Bundessparmassnahmen im Rahmen des Entlastungspakets 2003 Rechnung getragen werden

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news box august 2004