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Anerkennung für Pionierarbeit im Tafeltraubenanbau Die Arbeitsgemeinschaft Tafeltrauben Thurgau erhält einen Förderbeitrag von 30 000 Franken. Der Regierungsrat honoriert damit die grosse Pionierarbeit der Thurgauer Tafeltraubenproduzenten. THURGAU. Seit 1999 ist es möglich, Tafeltrauben auch ausserhalb des Rebkatasters anzubauen. Diese Öffnung bedeutet für die inländischen Früchteproduzenten die Chance, in eine interessante Nischenproduktion einzusteigen und einen Teil der jährlich in die Schweiz importierten 40 000 Tonnen Tafeltrauben durch regional erzeugte Produkte zu ersetzen. Eine erste Ernte von Tafeltrauben ist erst nach vier Jahren möglich und zudem sind die weiteren Investitionskosten sehr hoch. Trotzdem haben im Kanton Thurgau im Herbst 2002 und im Frühjahr 2003 neun Rebbauern Tafeltrauben angebaut. Ausserdem ist im März 2003 die Arbeitsgemeinschaft Thurgauer Tafeltraubenproduzenten (Thurta) gegründet worden. Die Thurta ist in der Schweiz die erste Produzentenorganisation, die sich mit Tafeltrauben beschäftigt. In Anerkennung der grossen Pionierarbeit der Thurgauer Tafeltraubenproduzenten und dem mit viel Risiko verbundenen Engagement gewährt der Regierungsrat einen pauschalen Förderbeitrag von 30 000 Franken. Er stützt sich dabei auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz, das besagt, dass der Kanton den Anbau, die Herstellung, die Veredelung und die Vermarktung innovativer und ökologisch wertvoller Produkte fördern kann, wenn sie eine Wertschöpfung für den Thurgau und seine Betriebe bringen. |