Gleichstellungs-Fälle im Internet: Deutschschweizer Kantone realisieren gemeinsame Datenbank

AARGAU. Zusammen mit den übrigen Deutschschweizer Kantonen will der Kanton Aargau die unter www.gleichstellungsgesetz.ch bestehende Dienstleistung für Personalverantwortliche, Juristinnen und Juristen, Rechtsberatungsstellen und weitere Interessierte erweitern.

„Mann und Frau sind gleichberechtigt“, so heisst es in der Bundesverfassung. Die rechtliche Gleichstellung ist im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann konkretisiert. Die tatsächliche Gleichstellung dagegen ist noch nicht erreicht; Konflikte gehören zum Alltag. Die im Internet publizierten anonymisierten Gerichtsurteile und Vergleiche wollen bei Gleichstellungskonflikten Orientierung bieten und zur Rechtssicherheit beitragen.

Die Datenbank wird von der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGFM) in Zusammenarbeit mit 9 Deutschschweizer Kantonen aufgebaut. Für die Fallrecherche im Aargau hat die Fachstelle die mit Gleichstellungsfragen befassten Fachleute und Institutionen um Unterstützung ersucht.

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news box august 2004