Hohenegg: Beschwerde hat aufschiebende Wirkung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat der Beschwerde der Klinik Hohenegg gegen die Streichung von der Spitalliste Psychiatrie aufschiebende Wirkung gewährt.

ZUERICH.  Mit Beschluss vom 7. Juli 2004 hat der Regierungsrat entschieden, die Klinik Hohenegg mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr auf der Spitalliste Psychiatrie aufzuführen. Gegen diesen Beschluss hat die Klinik Hohenegg Beschwerde an den Bundesrat erhoben. Gemäss einer Zwischenverfügung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 26. August 2004 kommt dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zu. Damit ist der vorgesehene Termin vom 1. Januar 2005 in Frage gestellt. Positiv zu würdigen ist jedoch, dass bezüglich der Frage der aufschiebenden Wirkung rasch Klarheit geschaffen worden ist. Die Gesundheitsdirektion hofft nun auf einen raschen Entscheid des Bundesrats auch in der Hauptsache.

Der Entscheid des EJPD entspricht der bisherigen Praxis in ähnlichen Fällen, namentlich auch bei den seinerzeitigen Beschwerden gegen die Zürcher Spitalliste 1998. Trotzdem hat der Regierungsrat aufgrund der bei den Spitalschliessungen in der Folge der Spitalliste 1998 gemachten Erfahrungen im Fall der Klinik Hohenegg die aufschiebende Wirkung entzogen, um die bei einem länger andauernden Entscheidungsprozess auftretenden Probleme für das Personal sowie für die Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Zudem sind bei einer verzögerten Streichung der Klinik von der Spitalliste höhere Betriebsdefizite zu erwarten und die im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 geplanten Einsparungen von rund fünf Millionen Franken pro Jahr können nicht auf den geplanten Zeitpunkt realisiert werden.

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news box august 2004