Optimiertes Kontrollzentrum vom Bund genehmigt

SCHAFFHAUSEN. Der Regierungsrat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der Genehmigung des optimierten und bereinigten Detailprojekts für das Schwerverkehrskontrollzentrum im Güterbahnhof Schaffhausen durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Damit ist das im Auftrag des Bundes von der Schaffhauser Polizei zu betreibende Kontrollzentrum von Seiten des Bundes zur Realisierung freigegeben. Ebenfalls genehmigt wurden die damit zusammenhängenden Investitionskosten in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Franken zulasten der Nationalstrassenrechnung des Bundes.

Das vom Bund erstellte Konzept "Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen" auf den Haupttransitachsen sieht die Realisierung eines Kontrollzentrums im Güterbahnhof Schaffhausen vor. Damit soll der von Norden über Thayngen oder Bargen kommende Transit-Schwerverkehr in Richtung Süden künftig in einer stationären Kontroll-Anlage einer verstärkten Kontrolle unterzogen werden. Da das Kontrollzentrum als Teil des Nationalstrassennetzes im Auftrag des Bundes erstellt und betrieben wird, übernimmt der Bund die entsprechenden Investitions- und Betriebskosten (inkl. Personalkosten). Erfahrungsgemäss verstossen rund 20 - 25% der kontrollierten Lastwagen bzw. Lastwagenfahrer gegen Verkehrsvorschriften durch das Nichteinhalten der Arbeits- und Ruhezeit oder der Gewichts- oder Betriebssicherheitsvorschriften. Die Stadttangente A4 mit dem Fäsenstaub- und dem Cholfirsttunnel wird pro Tag von rund 22'000 Fahrzeugen befahren. Davon sind rund 1'450 Lastwagen. Damit die Verkehrssicherheit in den Tunnels erhalten bzw. erhöht werden kann, ist das vom Bund nun genehmigte Kontrollzentrum zwingend notwendig. Das genehmigte Detailkonzept sieht vor, dass im Einschichtbetrieb täglich maximal 40 Lastwagen einer umfassenden Kontrolle unterzogen werden. Die zu kontrollierenden LKW werden mit einer Wechsel-Signalisation von der A4 geleitet und, falls nach einer ersten Triage weitere Kontrollen erforderlich sind, über die Schönenbergbrücke in das Güterbahnhofareal geführt. Die kontrollierten LKW fahren hernach wieder zurück über die Schönenbergbrücke auf die A4.

Nachdem das ASTRA bereits im September 2003 das Grobkonzept des Kontrollzentrums genehmigt hatte, wurden bei der Erarbeitung des Detailprojekts verschiedene Projektoptimierungen vorgenommen und flankierende Massnahmen erarbeitet, welche nun ebenfalls vom Bund genehmigt wurden. Im Vordergrund steht dabei die neue Ableitung der zu kontrollierenden Lastwagen von der A4 und die erste Triage noch vor der Schönenbergbrücke. Als flankierende Massnahme zur Entlastung der Fulachstrasse und zur Verhinderung einer "Umfahrung" des Kontrollzentrums wurde sodann ein LKW-Transitfahrverbot auf der Ebnatstrasse und der Bachstrasse in Schaffhausen genehmigt. Aufgrund der damit zusammenhängenden Entlastung der Fulachstrasse wird der Betrieb des Kontrollzentrums voraussichtlich kaum zu einer Mehrbelastung derselben führen.

Für die marginalen baulichen Anpassungen auf dem Areal des Güterbahnhofes bereitet die Projektleitung unter Federführung der Schaffhauser Verkehrspolizei nun die Einleitung des entsprechenden Baubewilligungsverfahrens vor. Das Kontrollzentrum soll im Verlaufe des Jahres 2005 in Betrieb genommen werden.

home

news box august 2004