Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) zurück

URI. Der Regierungsrat hat zu Handen des Eidgenössischen Departementes des Innern zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) Stellung genommen.

Der Regierungsrat bedauert, dass die Variante eines einzigen eidgenössischen Personenidentifikators nicht mehr vorgeschlagen wird und benützt die Gelegenheit, diese Möglichkeit erneut vorzuschlagen. Die Schaffung eines eidgenössischen Personenidentifikators für administrative Zwecke wird nach wie vor von den Kantonen und weiteren Vernehmlassern grossmehrheitlich positiv und für die Weiterentwicklung von E-Government und E-Administration gar als unerlässlich beurteilt.

Mit einem vom Bund vorgeschlagenen System von mehreren miteinander kommunizierenden Personenidentifikatoren allein kann dem Anliegen des Persönlichkeitsschutzes kaum besser Rechnung getragen und der Gefahr widerrechtlicher Datenverknüpfung kaum wirkungsvoller begegnet werden, als mit der Einführung eines einheitlichen Identifikators. Es handelt sich um eine kostenintensive Scheinlösung.

Der Datenschutz ist unbestritten ein wichtiges Anliegen. Ein einziger eidgenössischer Personenidentifikator gepaart mit allen nötigen flankierenden Massnahmen dürfte die staatliche Schutzpflicht jedoch direkter und effizienter gewährleisten als das vorgeschlagene Modell miteinander kommunizierender sektorieller Personenidentifikatoren, das de facto einem virtuellen eidgenössischen Personenidentifikator entspricht. Nebst dem Datenschutz haben Bürgerinnen und Bürger auch Anspruch, dass erhobene Daten rationell genutzt werden und dass sie die gleichen Daten nicht bei jeder Gelegenheit wieder neu angeben müssen.

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news box august 2004