|
Wahltermine für Schulbehörden festgelegt Die Gesamterneuerungswahlen der Schulbehörden und Schulkommissionen im Kanton Thurgau für die Amtsdauer 2005 - 2009 finden in der Zeit vom 1. Januar bis 5. Juni 2005 statt. Allfällige zweite Wahlgänge sind spätestens bis zum 12. Juli durchzuführen. Das hat der Regierungsrat festgelegt. THURGAU. Am 31. Juli 2005 geht die laufende Amtsdauer der Schulbehörden zu Ende. Gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht legt die Gemeindebehörde das Datum für die kommunalen Abstimmungen und Wahlen fest. Sie hat bei der Gesamterneuerung der Gemeindebehörden jedoch die vom Regierungsrat festgelegten Termine zu beachten. Die Gesamterneuerungswahlen sind so rechtzeitig durchzuführen, dass die neuen Schulbehörden ab 1. August 2005 einsatzfähig sind. Das bedeutet, dass die ersten Wahlgänge spätestens bis zum 5. Juni 2005 durchgeführt sein müssen, damit genügend Zeit für allfällige zweite Wahlgänge vor Beginn der neuen Amtsdauer zur Verfügung steht. In denjenigen Politischen Gemeinden, in welchen die Schulgemeinden Teil der Politischen Gemeinde sind, beginnt und endet die Amtsdauer der Schulkommissionen mit derjenigen der Schulbehörden. Deren Präsidien sind zwingend vom Volk zu wählen. Deshalb sind die Erneuerungswahlen innerhalb derselben Fristen zu vollziehen. In Gemeinden, in denen die gesamte Kommission vom Volk gewählt wird, gelten diese Fristen für die gesamte Kommission. |