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Urteil im Fall des «Berner Bunkers» BERN. 400 Franken Disziplinarbusse. So lautet das Urteil im Fall des «Berner Bunkers». Das Militärgericht 4 hat den angeklagten Journalisten wegen fahrlässiger Verletzung militärischer Geheimnisse unter Annahme eines leichten Falles mit einer Disziplinarbusse von CHF 400 bestraft. Der Angeklagte wurde beschuldigt, in einem Artikel der «Weltwoche» eine breite Öffentlichkeit über Standort und Zweck des Berner Regierungsratsbunkers informiert zu haben. Bei diesem Bunker handelt es sich um eine klassifizierte militärische Anlage, die den Geheimhaltungsvorschriften unterliegt. Gegen das Urteil kann der Auditor innert fünf Tagen seit der mündlichen Eröffnung Appellation erklären. Dem Bestraften steht das Recht der Disziplinargerichtsbeschwerde beim Militärappellationsgericht innert zehn Tagen zu. |