Hanfgesetz: Regierungsrat verabschiedet Gesetzesvorlage

LIESTAL. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Gesetzesvorlage über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten. Zweck dieser Vorlage ist es, für den Anbau von Hanf eine Meldepflicht einzuführen und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten unter Bewilligungspflicht zu stellen. Der Regierungsrat hält fest, dass es weder um zusätzliche Repression, Kriminalisierung oder ähnliches noch um den Konsum, welcher vom Bundesrecht abschliessend geregelt wird, geht. Ziel ist es lediglich, bessere Vollzugsinstrumente zur Durchsetzung des bestehenden Rechts zu erhalten.

Die Entwicklungen der letzten Zeit zeigen, dass die Branche teilweise stark ausufert und eine bessere Kontrolle zwischen Erlaubtem und dem Verbotenen unabdingbar ist. Mittels einer Melde- bzw. Bewilligungspflicht - welche sich naturgemäss nur auf die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten beziehen kann, welche nicht Betäubungsmittelcharakter haben, Betäubungsmittelhanf und entsprechende Produkte bleiben nach wie vor bundesrechtlich verboten - sind Kontrollen und Massnahmen bei Unregelmässigkeiten unabhängig von einer Strafuntersuchung möglich und können ohne Verzug umgesetzt werden. Die Bewilligungspflicht ist für alle, welche ausschliesslich mit legalen Hanfprodukten handeln, lediglich eine Formalität und nicht mit besonderem Aufwand verbunden. Auch die Meldepflicht für Anpflanzungen stellt für die Betroffenen eine unbedeutende und kostenlose Formalität dar, erlaubt jedoch eine angemessene Kontrolle und Eingriffe bei widerrechtlichen Sachverhalten.

Die seit langem auf Bundesebene hängige Revision des Betäubungsmittelgesetzes steckt mit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrats vom Juni 2004 in einer Sackgasse. Als Reaktion auf das Scheitern der Betäubungsmittelgesetzesrevision wurde im Juli 2004 die sog. "Hanf-Initiative" eingereicht. Nach wie vor werden grundsätzliche Aspekte einer allfälligen Entkriminalisierung des Betäubungsmittelhanfs sowohl fachlich als auch politisch kontrovers diskutiert. Deshalb müssen nun die Kantone handeln. Im Kanton Tessin ist ein ähnliches Gesetz wie der vorliegende Entwurf seit Februar 2004 in Kraft.

Das Thema Drogen und insbesondere Hanf wird gesellschaftlich und politisch stark polarisiert diskutiert. Das spiegelt sich auch in den Vernehmlassungsantworten wieder. Der Entwurf wurde in einigen Punkten aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse geändert, die wichtigsten sind:

· Die feste THC-Grenze wurde fallengelassen, weil sie, soweit aufgrund der Materialien interpretiert werden kann, mit dem Bundesrecht vermutlich nicht vereinbar wäre: das Bundesrecht verbietet nur den Umgang mit Hanf(produkten) zu Betäubungsmittelzwecken, nicht aber - unabhängig vom THC-Gehalt - zu anderen Zwecken 

· Ausdrücklicher Hinweis, dass Hanfprodukte, die gemäss Bundesrecht als Lebensmittel gelten, nicht unter die Bewilligungspflicht fallen. 

· Ausweitung des Abgabeverbots auf die unmittelbare Nähe von Schulen etc.: bewusst wird auf eine starre Distanz verzichtet, um den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.

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news box august 2004