Regierungsrat des Kantons Bern hat grosse Vorbehalte zur Teilrevision des Asylgesetzes 

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat grosse Vorbehalte zu wesentlichen Punkten der Teilrevision des Asylgesetzes. Soweit der Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbern verbessert wird, befürwortet er die Stossrichtung der Massnahmen. Selbstverständlich müssen die Instrumente völkerrechtskonform sein. Das schreibt er in seiner Stellungnahme an Bundesrat Christoph Blocher. Zudem lehnt die bernische Kantonsregierung eine Kostenverlagerung wie auch die Übernahme neuer Kosten durch die Kantone klar ab.

Die Ausdehnung des Fürsorgestopps auf alle abgewiesenen Asylbewerber macht für den Regierungsrat des Kantons Bern grundsätzlich Sinn. Er begrüsst diese Massnahme jedoch nur, wenn das Asylverfahren wesentlich verkürzt werden kann. Er weist auch darauf hin, dass bei einem Fürsorgestopp viele abgewiesene Asylsuchende untertauchen und als illegale Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz verbleiben werden. „Das Dilemma ist in allen Fällen, in denen eine Ausschaffungshaft wegen der fehlenden Möglichkeiten des zwangsweisen Vollzugs der Wegweisung keinen Sinn macht, unauflösbar“, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an Bundesrat Christoph Blocher fest. „Solange Fürsorgehilfe gewährt wird, haben Asylsuchende kein Interesse daran, bei der Ausreise mitzuwirken; wird die Fürsorgehilfe entzogen, muss ein Untertauchen aber in Kauf genommen werden.“ Damit sind nach der Ansicht des Regierungsrates ernsthafte sicherheitspolitische und volkswirtschaftliche Folgen wie Kleinkriminalität und Schwarzarbeit verbunden. Es ist jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass bereits heute abgewiesene Asylbewerber untertauchen, im neuen System passiert dies nur früher und die Behörden bestimmen den Termin.

Grosse Bedenken äussert der Regierungsrat auch zur praktischen Durchführbarkeit und zum effektiven Nutzen der Durchsetzungshaft. Die Verhältnismässigkeit sei mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Frage gestellt. Zudem sei davon auszugehen, dass die Haftgerichte häufig nach wenigen Wochen oder Monaten die Durchsetzungshaft beenden würden. Daher plädiert er dafür, auf dieses Instrument zu verzichten und statt dessen die Ausschaffungshaft neu und EMRK-gerecht zu konzipieren.

Der Regierungsrat bezweifelt im weiteren die Wirkung des Vorschlags zur Förderung der Papierabgabe durch die Asylsuchenden. Er weist darauf hin, dass es verfolgten Personen nicht immer möglich ist, Papiere mitzuführen. Den Behörden dürfte es im Einzelfall auch schwer fallen, im Rahmen eines raschen Nichteintretensverfahrens verlässlich zu prüfen, ob es entschuldbare Gründe für das Fehlen von Papieren gibt. Er ist der Auffassung, dass hier andere Massnahmen zu suchen sind, die EMRK-konform sind.

Der Regierungsrat begrüsst alle Massnahmen, die eine Beschleunigung der Beschwerdeverfahren bewirken und rechtstaatlich vertretbar sind. Das ist seiner Ansicht nach bei den in der Teilrevision enthaltenen Vorschlägen der Fall.

Der Regierungsrat bedauert, dass vom ursprünglichen Konzept der humanitären Aufnahme Abstand genommen wird. Eine verbesserte Rechtsstellung und eine möglichst gute Integration in der Schweiz macht seiner Ansicht nach bei allen Personen Sinn, die voraussichtlich hier verbleiben werden. Nicht alle gesetzgeberischen Massnahmen dürften unter das Primat des Wegweisungsvollzugs und der Abgabe von Reisepapieren gestellt werden. Andernfalls ist für den Regierungsrat des Kantons Bern das Gleichgewicht zwischen einer humanitären Grundhaltung und notwendigen repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen nicht mehr gegeben. Er schlägt vor, im Asylgesetz eine Härte-fallregelung aufzunehmen, die den Bestimmungen im geplanten Ausländergesetz entspricht. Es sei nicht einzusehen, weshalb Personen des Asylbereichs beim Vorliegen identischer Voraussetzungen anders behandelt würden als Ausländerinnen und Ausländer, die dem Ausländergesetz unterstehen.

Der Regierungsrat ist auch nicht gewillt, neue Kosten und Kostenverlagerungen auf die Kantone hinzunehmen. Er schlägt vor, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen damit zu beauftragen, die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Massnahmen in den Bereichen des Fürsorgestopps, der Haft und der vorläufigen Aufnahme zu berechnen.

Er weist zudem darauf hin, dass die bestehenden Probleme beim Vollzug von Wegweisungen nicht alleine mit Verschärfungen des Asylgesetzes zu lösen seien. Ebenso wichtig sind nach Ansicht des Regierungs-rates intensivierte diplomatische Anstrengungen, damit die Herkunftsstaaten von Asylsuchenden ihre völkerrechtliche Pflicht zur Rückübernahme erfüllen. Gleichzeitig seien die Ursachen der Emigration durch eine verstärkte Hilfe vor Ort gezielt zu bekämpfen.

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news box august 2004