Strahlenmessung bei verschiedenen Radaranlagen

ZÜRICH. Die Radaranlagen Lägern der Skyguide, Holberg I/II und die des Flugplatzes Dübendorf wurden auf elektromagnetische Strahlungen geprüft. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion Kanton Zürich hat die Messergebnisse beurteilt: Alle Radaranlagen erfüllen die Anforderungen, die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vorgeschrieben sind.

Die Radaranlagen Lägern der Skyguide, Holberg I/II und die des Flugplatzes Dübendorf wurden auf elektromagnetische Strahlungen sowie auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte überprüft. Jede einzelne Anlage wurde aufgrund verschiedener Kriterien mehreren Messungen unterzogen. Die Abteilung Lufthygiene des AWEL wurde beauftragt, die Messergebnisse zu beurteilen. Eine eingehende Prüfung der Daten hat gezeigt: Die Messungen wurden korrekt durchgeführt und die Radaranlagen erfüllen die Anforderungen, die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vorgeschrieben sind, vollumfänglich. Die Radaranlagen dürfen weiterhin betrieben werden.

Die Messungen an den Radaranlagen und in den nahe gelegenen Orten wurden von einer akkreditierten Messfirma durchgeführt. Die rechnerisch und messtechnisch ermittelten Resultate zeigen, dass die massgebenden Immissionsgrenzwerte der Anlagen auch an Orten eingehalten werden, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie beispielsweise in Wohnungen, Schulen, Spitälern oder an Arbeitsplätzen und auf Kinderspielplätzen. Für diese Orte gilt ein strengerer Anlagegrenzwert. Selbst an diesen so genannten «Orten mit empfindlicher Nutzung» wird bei den erwähnten Radaranlagen der Grenzwert streng eingehalten.

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news box august 2004