Kostenlose Sperrung der 0900-, 0901- und 0906-Nummern

BERN. Seit dem 1. Dezember 2003 müssen alle Telefonanbieter ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bieten, sämtliche 0900-, 0901- und 0906-Nummern – oder wie früher nur die 0906-Erotiknummern – kostenlos und auf einfache Weise zu sperren. Diese Pflicht wurde mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Fernmeldediensteverordnung (FDV) eingeführt, welche das Bundesamt für Kommunikation vorgeschlagen und der Bundesrat im Februar 2003 verabschiedet hatte.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Artikels 31 FDV am 1. Dezember 2003 wird der Konsumentenschutz verbessert: Die Sperrung – oder Entsperrung – von Verbindungen zu 0900-, 0901- und 0906-Nummern wurde vereinfacht und ist neu kostenfrei. Bisher musste lediglich die Sperrung abgehender Verbindungen zu Diensten mit erotischem oder pornographischem Inhalt (0906) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Die geänderte Verordnung sieht ferner vor, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Sperrung selbst aktivieren oder deaktivieren können. Bei Festnetztelefonen muss dazu lediglich eine einfache Tastenkombination eingegeben werden. Bei Mobiltelefonen erfolgt die Sperrung oder Entsperrung über einen Anruf auf eine Gratisnummer.

Schutz gegen PC-Dialer Werden auf einer durch ein Modem benutzten Leitung sämtliche 090x-Mehrwertdienstnummern gesperrt, können auch keine Internetverbindungen über solche Nummern hergestellt werden. So ist es auch für einen auf dem PC installierten Dialer (siehe Kasten 2) nicht mehr möglich, sich beispielsweise über eine 0906-Nummer ins Internet einzuwählen.

090x-Nummern gehören zu den Mehrwertdienstnummern. Die über solche Nummern in Anspruch genommenen Dienste (Auskünfte, Helpdesk, Gewinnspiele, Erotikangebote) werden über die Telefonrechnung verrechnet. Für solche Nummern besteht derzeit keine Preisobergrenze.

home

news box dezember 2003