Bundesrat legt seine Ziele für das erste Jahr der neuen Legislaturperiode vor

BERN. Der Bundesrat wird dem Parlament Ende Februar 2004 den Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 unterbreiten. Darin legt er dar, welche politischen Leitlinien und politischen Ziele er für die neue Legislaturperiode setzen will. Mit den am Montag, 1.Dezember 2003, vom Bundespräsidenten vorgestellten Zielen für das Jahr 2004 präsentierte er zu Beginn der Wintersession die Planung für das erste Jahr. Das entspricht den Vorgaben des neuen Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten ist.

Der Bundesrat setzt im kommenden Jahr folgende Prioritäten:

Anfang Jahr wird er eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und über das weitere Vorgehen zur nachhaltigen Konsolidierung der Bundesfinanzen entscheiden. Weiter will er die schweizerische Hochschullandschaft auf die Zukunft vorbereiten; dabei geht es besonders um die Frage der Reformziele, die in einer neuen Hochschulpolitik verwirklicht werden sollen. Weiter wird er einen Entwurf für eine Revision des Binnenmarktgesetzes vorlegen, mit welcher öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen abgebaut werden sollen, so dass die berufliche Mobilität und der nationale Wirtschaftsverkehr erleichtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bahnreform 2 sein, in deren Rahmen die Eisenbahninfrastruktur und speziell deren Finanzierung neu ausgestaltet werden sollen. In der Waldpolitik will der Bundesrat die Subventionsbestimmungen und die ökologischen Mindeststandards bei der Waldbewirtschaftung neu regeln. Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben sollen nach Abschluss der ersten Phase die Änderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie in den Querschnittsbereichen vorbereitet und in die Vernehmlassung gegeben werden.

Sodann will der Bundesrat eine weitere Runde von Reformen wichtiger Sozialversicherungen vorbereiten. Die Öffentlichkeit wird Gelegenheit erhalten, sich zu einer 12.AHV-Revision zu äussern, mit der die Finanzierung mittel- und langfristig gesichert werden soll. Bei der Invalidenversicherung will der Bundesrat dem Anstieg der Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner entgegenwirken. Weiter wird der Bundesrat, falls die 2.KVG-Revision erfolgreich abgeschlossen werden kann, eine 3.Revision der Krankenversicherung in die Vernehmlassung schicken, mit welcher er ökonomische Fehlanreize beseitigen und kostendämpfende Anreize fördern will.

Schliesslich ist es für den Bundesrat zentral, auf einen erfolgreichen Abschluss der beiden laufenden Verhandlungen mit der EU (Bilaterale II; Ausdehnung des Personen­freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten) hinzuar­beiten und die entsprechenden Botschaften dem Parlament rasch zur Genehmigung zuzuleiten.

Bedeutung der Jahresziele des Bundesrates

Ab 1. Dezember 2003 ist das neue Parlamentsgesetz (ParlG) in Kraft. Damit werden neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats relevant. Die jährlichen Ziele des Bundesrates sind dem Parlament jeweils bis zu Beginn der letzten ordentlichen Session des Jahres bekannt zu geben und auf die Legislaturplanung abzustimmen (Art. 144 Abs. 1 ParlG).

Der Bundesrat führt mit Hilfe dieser vorgegebenen Prioritäten die Arbeit der Verwaltung und gestaltet so die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter. Die Ziele des Bundesrats haben grundsätzlich keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern stellen eine politische Absichtserklärung dar: Sie sollen die Marschrichtung und die Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik abstecken, ohne zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, aber sachlich dringend gebotene Massnahmen verhindern würde. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, in begründeten Fällen von den Jahreszielen abzuweichen.

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news box dezember 2003