Nationalrat für eingetragene Partnerschaft

BERN. Der Nationalrat ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren die eingetragene Partnerschaft. Er trat mit 125 zu 55 Stimmen auf die Gesetzesvorlage ein. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold setzte sich in der Debatte dafür ein, ein Zeichen für Toleranz zu setzen. Die registrierte Partnerschaft begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, ist aber keine eigentliche Ehe.

Warum?

Der Entwurf zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft will ein neues Rechtsinstitut schaffen, dass es zwei Personen gleichen Geschlechts ermöglichen soll, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Die Schaffung einer rechtlichen Regelung soll folgenden Zielen dienen:

· Einen Beitrag zur Beendigung der Diskriminierung und zum Abbau von Vorurteilen leisten,
· Leistungen gegenseitiger Für- und Vorsorge, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geleistet werden, anerkennen, und
· rechtliche Anpassungen vornehmen, namentlich im Bereich des Erb-, Ausländer- und Sozialversicherungsrecht.

Was ist bisher geschehen?

Als der Bundesrat im April 1999 einen Bericht des Bundesamtes für Justiz in die Vernehmlassung schickte, bevorzugte die Mehrheit der Stellungnahmen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft. Die Öffnung der Ehe, die eine Verfassungsrevision bedingen würde, wurde hingegen klar abgelehnt. Im EJPD wurde daraufhin ein Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft ausgearbeitet: Das neue Rechtsinstitut soll den Anliegen gleichgeschlechtlicher Paare Rechnung tragen, aber auch von der Ehe abgegrenzt bleiben. Die Adoption eine Kindes und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung sollen ausgeschlossen werden.

In der Vernehmlassung wurde die Schaffung einer eingetragenen Partnerschaft von der Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst. Einige Kreise befürchten allerdings eine Schwächung der Ehe und die Schwulen- und Lesbenorganisationen fordern weiterhin die Öffnung der Ehe sowie die Zulassung der Adoption.

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news box dezember 2003