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Nationalrat:
Elektronische Signatur bereinigt
BERN. Künftig wird die elektronische Signatur der handschriftlichen gleichgestellt sein. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen beim entsprechenden Bundesgesetz bereinigt. Das heisst, dass alle Verträge, für die das Gesetz die schriftliche Form verlangt, in Zukunft auch elektronisch abgeschlossen werden können. Dazu muss der Vertrag von der sich verpflichtenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eines anerkannten Anbieters von Zertifizierungsdiensten versehen werden. Worum geht es? Im Zeitalter des Internet sitzt man seinen Geschäftspartnern oder Kunden oft nicht mehr von Angesicht zu Angesicht gegenüber, sondern kommuniziert elektronisch miteinander. Trotzdem möchte man bei wichtigen Geschäften sicher sein, mit wem man es zu tun hat und die Abmachungen verbindlich festhalten. Diesen Anliegen dienen die Elektronische Signatur und verwandte Verfahren. Ein Schlüsselzertifikat auf einer Karte bildet eine "Digitale Identität", mit der man nicht nur elektronische Dokumente verbindlich signieren kann, sondern sich entfernten Systemen gegenüber ausweisen, an Computersystemen anmelden, vertrauliche Dokumente chiffrieren und vieles Anderes mehr erreichen kann, was es für vertrauenswürdige eCommerce und eGovernment braucht. Damit sich solche Verfahren auf breiter Front durchsetzen können, braucht es ein ganzes Puzzle von aufeinander abgestimmten Elementen. Das EJPD (Eidgenössische Justiz- und Polizei Direktion) arbeitet seit 1996 mit verschiedenen anderen Stellen daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Basisdienstleistungen für eine vertrauensvolle und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation bereitzustellen. |