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Fürsorgestopp im
Asylwesen
BERN. Der Nationalrat hat den Fürsorgestopp im Asylbereich gutgeheissen. Asylbewerber, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, erhalten demnach keine Fürsorge mehr, sondern nur noch die verfassungsmässige Nothilfe. Für diese richtet der Bund den Kantonen eine pauschale Entschädigung aus. Die Höhe dieser Pauschale wird der Bundesrat nach einer Kostenüberprüfung neu beurteilen. Der Systemwechsel im Asylrecht soll dem Bund bis 2006 Einsparungen in der Höhe von rund 137 Millionen Franken bringen. |