Kanton Bern setzt Prioritäten im Gewässerschutz

BERN. Mit dem „Sachplan Siedlungsentwässerung“ setzt der Kanton Bern Prioritäten im Gewässerschutz. In den kommenden zehn Jahren will er den Anteil des sauberen Wassers in den Kläranlagen auf unter die Hälfte senken, 27 mittlere und kleinere Kläranlagen sanieren und verursacherorientierte Abwassergebühren einführen. Der Sachplan befindet sich bis Ende Februar 2004 in der Mitwirkung.

Das kantonale Gewässerschutzgesetz verpflichtet den Kanton, ein Konzept zur Siedlungsentwässerung zu erstellen. Ein erstes solches Konzept hat das kantonale Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) 1997 mit dem „Vollzugskonzept Siedlungsentwässerung“ vorgelegt. Mit dem „Sachplan Siedlungsentwässerung“ wird diese Planung auf den neusten Stand gebracht. Die Gemeinden, Planungsverbände und Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen können sich bis Ende Februar dazu äussern. Der Regierungsrat wird den bereinigten Sachplan voraussichtlich im Sommer 2004 erlassen.

Die Wasserqualität der bernischen Flüsse, Seen und Bäche hat sich gegenüber 1997 deutlich verbessert. 300 der 400 bernischen Gemeinden haben seither einen generellen Entwässerungsplanung ausgelöst oder sogar schon abgeschlossen. Der generelle Entwässerungsplanung ist die Grundlage zur Sicherstellung der langfristigen Werterhaltung der Kanalisation und Kläranlagen. Viele Kläranlagen mit einer ungenügenden Reinigungsleistung wurden saniert. Die Kosten haben seit 1997 nur geringfügig zugenommen; die aktuellen Gebühreneinnahmen decken rund 90 Prozent aller Kosten.

In den nächsten zehn Jahren will der Kanton für die Einzugsgebiete besonders belasteter Gewässer (Urtenen, Gürbe, Schüss) ganzheitliche Planungen ausarbeiten. Die Gemeinden sollen ihre generellen Entwässerungspläne abschliessen und die darin vorgesehenen Massnahmen umsetzen. Der Anteil des sauberen Wassers in den Kläranlagen soll auf unter die Hälfte gesenkt werden. Von den rund 11000 Industrie- und Gewerbebetriebe sollen die besonders gewässerschutzrelevanten eine betriebliche Eigenkontrolle einführen und wenn nötig die Entsorgung des Regenwassers auf ihrem Areal verbessern. 27 mittlere und kleinere Kläranlagen, bei denen die Abwasser- oder Schlammbehandlung ausgebaut werden muss, sollen saniert oder still gelegt werden. Die Investitionskosten belaufen sich hier auf rund 70 Millionen Franken. Die Abwassergebühren in allen Gemeinden sollen kostendeckend sein; zu ihrer Berechnung soll das „Splitting-Modell“ angewendet werden. Bei diesem Modell setzt sich die Gebühr aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. Schliesslich strebt der Kanton auch organisatorische Verbesserungen an – so zum Beispiel bei der Liegenschaftsentwässerung, zur Sicherung des langfristigen Unterhalts der Kanalisation und zur Effizienzsteigerung bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Organisationen.

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news box dezember 2003