|
EU-Kommission über die
Beschwerde der Schweiz betreffend einseitige Rechtsverordnung
Deutschlands
ZÜRICH. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hat am 5. Dezember 2003 die Beschwerde der Schweiz gegen die einseitige Verordnung Deutschlands vom 4. April 2003 (An- und Abflugbeschränkungen vom/zum Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet) in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid und wird das weitere Vorgehen mit dem Bund absprechen. Der Regierungsrat bedauert, dass die EU-Kommission die Beschwerde der Schweiz gegen die einseitige Verordnung Deutschlands vom 4. April 2003 abgewiesen hat. Die Bevölkerung im Osten und Süden des Kantons und im Norden der Stadt Zürich wird also weiterhin unter dem Anflugregime zu leiden haben, das der Schweiz und im besonderen dem Kanton Zürich mit der einseitigen Verordnung Deutschlands aufgezwungen wurde. Darüber hinaus gefährdet der Brüsseler Entscheid den Flughafen Zürich als wichtigsten Schweizer Interkontinentalflughafen und diskriminiert die Swiss, die sich ohnehin in einem äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld behaupten muss. Alles in allem droht dem Arbeits- und Wirtschaftsstandort Zürich grosser Schaden. Der Brüsseler Entscheid muss nun eingehend analysiert werden. Da der Regierungsrat nicht beschwerdelegitimiert ist, wird das weitere Vorgehen mit dem Bund abzusprechen sein. Er geht davon aus, dass der Bundesrat nach Prüfung des Kommissions-Entscheids diesen im Interesse der Bevölkerung, des Flughafens und der Swiss an den Europäischen Gerichtshof weiterzieht. Der Regierungsrat wird den Bund dabei mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Ein Weiterzug des Kommissionsentscheides muss unabhängig von der bevorstehenden Mediation geprüft werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. |