Scheidungen: Kürzere Trennungsfrist 

BERN. Der Ständerat ist dem Nationalrat mit 26 zu 1 Stimmen gefolgt und hiess die Teilrevision des Scheidungsrechts gut. Danach kann künftig schon nach zwei Jahren auf Scheidung klagen, wer sich gegen den Willen des Ehepartners scheiden lassen will. Diese kürzere Frist verhindert, dass eine Scheidungs-Verweigerung als Druckmittel für das Erlangen finanzieller Vorteile eingesetzt wird.

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news box dezember 2003