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Ständerat für
Transparenz
BERN. Der Ständerat hat als Erstrat das Öffentlichkeitsgesetz oppositionslos verabschiedet. Neu erhält danach jede Person ohne besonderes Interesse nachweisen zu müssen das Recht, amtliche Dokumente einzusehen. Dieses Prinzip gilt für Bundesverwaltung und Organisationen wie die SBB, die Post, Pro Helvetia oder den Nationalfonds. Das Öffentlichkeitsgesetz gilt allerdings nur für Dokumente, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt wurden. Das Recht auf Zugang wird weiter eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, sofern ihm überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. |