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Totalrevision der Verordnung über das militärische Kontrollwesen BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK) total revidiert und verabschiedet. Die Verordnung, die auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, ersetzt die bisherige Verordnung vom 7. Dezember 1998 über das militärische Kontrollwesen, welche aufgrund der Armeereform in vielen Punkten nicht mehr mit der Armeeorganisation und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen übereinstimmte. Die Hauptpunkte der neuen Verordnung sind die Anpassung an die neuen Strukturen und Zuständigkeiten in Bezug auf Armee und Verteidigung XXI; die Straffung des Textes und die Aufnahme von Normen aus anderen Erlassen, die materiell in die VmK gehören; die Verankerung der Auswirkungen des neuen Rekrutierungsverfahrens, das seit Anfang 2004 vollständig operationell ist; die neue Aufgabenteilung zwischen den Militärbehörden des Bundes und der Kantone im Bereich des militärischen Kontrollwesens; die Einführung der neuen Informatikplattform im Personal-Informations-System der Armee (PISA2000); der Verzicht auf die Führung des Dienstetats für Offiziere und Fachoffiziere sowie der Verzicht auf die militärische Meldepflicht von Wehrpflichtigen im Ausland. |