Öffentliche Veranstaltungen: Auflagen zu Gunsten Behindertenfreundlichkeit

Öffentliche Veranstaltungen auf Allmend müssen künftig noch behindertenfreundlicher durchgeführt werden. Dafür sorgen neue Auflagen, die mit der Bewilligungserteilung verbunden sein werden.

BASEL. Veranstaltende von öffentlichen Anlässen auf der Allmend, müssen – um die Bewilligung zu erhalten – vier Auflagen für eine behindertengerechte Gestaltung der Veranstaltung erfüllen.

• Das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, muss mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Bei Veranstaltungen mit Konzert- und Festbestuhlung müssen für mobilitätsbehinderte Personen genügend Sitzgelegenheiten vorhanden sein. 

• Die Durchgänge zwischen Ständen, Tischen usw. müssen genügend gross sein, damit auch Rollstuhlfahrende gut zirkulieren können. 

• Notwendige Kabel, Leitungen usw. sind wenn möglich ausserhalb des Gehweges zu legen oder beidseitig gut erkennbar anzurampen, damit sie mit dem Rollstuhl überquert werden können. 

• Bei Veranstaltungen mit Festwirtschaft muss auf dem Platz oder in unmittelbarer Nähe ein rollstuhlgängiges WC mit einer guten Wegleitung vorhanden sein. 

Mit der behindertengerechten Gestaltung von Veranstaltungen auf Allmend machen der Kanton und die Veranstaltenden einen wichtigen Schritt in Richtung Integration und Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung beim freien Zugang zu Anlässen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Damit wird auch dem Leitbild "Erwachsene Menschen mit einer Behinderung" Rechnung getragen, das der Regierungsrat vor zwei Jahren genehmigt hat.

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news box dezember 2004