Der Kanton Zürich erhält eine neue Zivilstandsverordnung

Der Regierungsrat hat eine neue Zivilstandverordnung erlassen und damit verbunden Änderungen an der Delegationsverordnung und Bestattungsverordnung beschlossen. Die neue Zivilstandsverordnung steht in engem Zusammenhang mit der landesweiten Einführung des elektronischen Zivilstandsregisters INFOSTAR. Gegenüber dem bisherigen Recht ändert sich wenig. Die neue Zivilstandsverordnung und Änderungen an der Delegationsverordnung und der Bestattungsverordnung treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

ZUERICH.Das Zivilstandswesen erfährt zur Zeit grosse Umwälzungen: Mit der Einführung des elektronischen Zivilstandsregisters INFOSTAR werden die bisherigen Papierregister nach und nach hinfällig. Wegen der Änderungen, die INFOSTAR mit sich bringt, hat der Bund im vergangenen Frühling eine neue eidgenössische Zivilstandsverordnung erlassen. Dies wiederum erfordert die Totalrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung.

Gegenüber dem bisherigen Recht ändert sich mit der neuen kantonalen Zivilstandsverordnung und den damit verbundenen Änderungen in der Delegationsverordnung und der Bestattungsverordnung indes nur wenig. Da ein Zivilstandsfall (zum Beispiel eine Geburt, eine Heirat, ein Todesfall) mit INFOSTAR nur noch einmal erfasst werden muss und dann allen beteiligten Zivilstandsämtern in elektronischer Form zur Verfügung steht, mussten die Mitteilungspflichten der Gerichte und anderer Behörden an die Zivilstandsämter angepasst werden. Dabei wurde angestrebt, die vor allem in Gemeinden mit Spitälern oder Gerichten anfallenden Geschäfte möglichst gleichmässig auf alle Zivilstandsämter des Kantons zu verteilen.

Bis anhin pflegten noch einige Gemeinden die Tradition, Zivilstandsfälle zu veröffentlichen, die ihre Einwohnerinnen und Einwohner betrafen. Nach der neuen Verordnung ist das nicht mehr vorgesehen. Da die den Einwohnerkontrollen zugeleiteten Auszüge aus INFOSTAR keinen Vermerk mehr vorsehen, ob die beteiligten Personen mit der Publikation einverstanden sind, hätten die Gemeinden jeder Person nachträglich Gelegenheit geben müssen, sich zu diesem Punkt zu äussern – ein Aufwand, der sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt.

Die neue kantonale Zivilstandsverordnung verzichtet ferner auf die Ausnahmeregelung des bisherigen Rechts, wonach für eine Trauung keine Gebühren erhoben werden, wenn die Braut oder der Bräutigam im betreffenden Zivilstandskreis Wohnsitz hat. Neu ist vorgesehen, dass die Zivilstandsämter ausschliesslich der fachlichen Aufsicht der kantonalen Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen unterstehen; bisher wirkten die Bezirksräte als erste Aufsichtsinstanz. Die neue Zivilstandsverordnung stellt zudem sicher, dass Todesfälle auch in Gemeinden ohne eigenes Zivilstandsamt am Wohnort gemeldet werden können. Neu müssen darum alle Gemeinden eine Stelle bezeichnen, wo Todesfälle von Personen gemeldet werden können, die an ihrem Wohnort verstorben sind.

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news box dezember 2004