Totalrevision der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr

BERN. Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV) gutgeheissen. Sie tritt am 1. März 2004 in Kraft. Die Revision war notwendig, weil im zivilen Strassenverkehrsgesetz einige Anpassungen vorgenommen wurden, welche sich auf den militärischen Strassenverkehr auswirken.

Gleichzeitig mit der Revision der VMSV wurde auch das neue Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee gebildet. Dort sind alle Vorgaben- und Kontrolltätigkeiten für die militärischen Motorfahrzeuge und deren Fahrzeugführer zusammengefasst. Die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden wurde weiter intensiviert.

Der Leitgedanke der Revision der VMSV besteht darin, dass die Armee, soweit möglich, nach zivilem Strassenverkehrsrecht fahren soll.

Neu wird die militärische Fahrberechtigung in den zivilen Führerausweis im Kreditkartenformat eingetragen. Die Ausbildung der militärischen Fahrzeugführer entspricht nun den zivilen Vorschriften. Jene militärischen Fahrzeugführer, die ihre Ausbildung in der neuen Schweizer Armee absolvieren, erhalten nach erfolgreicher Prüfung den zivilen Fahrausweis mit den integrierten militärischen Fahrberechtigungen. Die bisher ausgebildeten militärischen Fahrzeugführer behalten ihren roten Ausweis, der weiterhin gültig bleibt.

Die Ausbildung der militärischen Fahrzeugführer von schweren Motorwagen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird neu im Bereich der Gefahrguttransporte nach zivilen Vorschriften durchgeführt. Nach Abschluss dieser Ausbildung erhält der militärische Fahrzeugführer dieser Kategorie die zivile ADR-Bescheinigung (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Sie berechtigt den Inhaber, solche Transporte auch im zivilen Bereich durchzuführen. Damit ist eine wesentliche Anpassung der Gefahrguttransporte durch die Truppe an die zivilen Vorschriften erzielt worden.

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