| Vorratshaltung von
antiviralen Medikamenten
BERN. Der Bundesrat hat die Verordnungsänderungen über die Pflichtlagerhaltung von Antibiotika genehmigt und auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu der bisherigen Pflichtlagerhaltung von Antibiotika werden neu auch antivirale Medikamente an Lager gelegt. Diese Medi-kamente dienen zur wirksamen Bekämpfung einer Grippepandemie. Grippepandemien stellen eine für die gesamte Weltbevölkerung äusserst ernst zu nehmende Gefahr dar und können in unvorbereiteten Zivilgesellschaften massivste gesundheitliche Schäden verursachen. Daher sind sorgfältige Vorbereitungen wie das Anlegen von Vorräten an Medikamenten für eine wirksame Bekämpfung derartiger Ereignisse insbesondere auch nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unverzichtbar. Wie das Auftreten der «Vogelgrippe» im Fernen Osten gezeigt hat, tritt das Influenzavirus immer wieder in neuen Varianten auf. Kommt es zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch, kann eine weltweite Verbreitung nicht ausgeschlossen werden. Die optimale Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an antiviralen Medikamenten ist für den Fall einer grösseren Grippeepidemie oder -pandemie zum heutigen Zeitpunkt nicht gewährleistet. Ohne eine genügende Bevorratung sähe sich die Schweiz im Falle eines grösseren Grippeausbruchs mit schwerwiegenden Problemen im Gesundheitswesen und daraus folgend mit massiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft konfrontiert. Heutzutage könnte nach Schätzungen von Gesundheitsexperten eine Grippepandemie in der Schweiz über 2 Millionen Arztbesuche, rund 14'000 Spitaleinweisungen und eine bedeutende Zahl von Todesfällen verursachen. Mit der Pflichtlagerhaltung von antiviralen Medikamenten soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Pandemie ein ausreichender Schutz der gefährdeten Bevölkerungsteile gewährleistet werden kann. Die Änderungen der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Antibiotika treten am 1. April 2004 in Kraft. |