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Disziplinarstrafrecht in der Armee
BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch das neue Disziplinarstrafrecht der Schweizer Armee verabschiedet und auf den 1. März 2004 in Kraft gesetzt. Die Revision beinhaltet einen neuen Sanktionenkatalog, der neben den bisherigen Strafen auch die Ausgangssperre und die Disziplinarbusse umfasst. Die Eidgenössischen Räte hatten die Änderung des Militärstrafgesetzes am 3. Oktober 2003 gutgeheissen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anpassung des Sanktionenkataloges. Dieser sieht heute nur den Verweis sowie den einfachen und den scharfen Arrest vor. Damit stellt das noch geltende Recht insbesondere für mittelschwere Disziplinarfehler keine angemessenen Sanktionierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Lücke wird mit der Ausgangssperre von 3 bis höchstens 15 Tagen und der Disziplinarbusse von höchstens 500 Franken für im Dienst begangene Disziplinarfehler respektive 1'000 Franken für solche, die ausserhalb des Dienstes begangen wurden, geschlossen. Die Maximaldauer der Arreststrafe wird von heute 20 Tagen auf 10 Tage reduziert. Es wird nicht mehr zwischen leichtem und scharfem Arrest unterschieden. Das neue Recht sieht - wie heute - die Möglichkeit vor, dass der Arrest ausserhalb des Dienstes in den Formen der Halbgefangenschaft vollzogen werden kann. Das neue Disziplinarstrafrecht ist einheitlich auf Gesetzesstufe geregelt; das Dienstreglement 04 wird deshalb keine Ausführungsbestimmungen mehr enthalten. |