Fünfte Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

BRÜSSEL. In Brüssel fand gestern die fünfte Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer statt. Die beiden Delegationen diskutierten dabei die Anwendung eines Übergangsregimes bis zur Einführung des freien Personenverkehrs. Nach Konsultationen der Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission betreffend des Prinzips der Nicht-Diskriminierung erörterten die beiden Delegationen die konkreten Auswirkungen der Schweizer Vorschläge für ein Übergangsregime. Die Schweiz verlangt, dass sie bezüglich der Zulassungsbeschränkungen gegenüber den zehn Neumitgliedern nicht schlechter gestellt werde als die 15 bisherigen EU-Mitgliedländer.

Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament und im Falle eines Referendums durch das Volk – ist frühestens 2005 zu rechnen. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

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