| St.Gallen verbessert
schulisches Angebot für Hochbegabte
ST. GALLEN. Gemäss Beschluss der Regierung tritt der Kanton St.Gallen der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte bei. Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufen I und II und regelt den Zugang zu Ausbildungsgängen für Hochbegabte in allen Bereichen, die Stellung der Schülerinnen und Schüler sowie die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone den Schulträgern zu leisten haben. Laut Vereinbarung ist es Sache der Kantone, zu bestimmen, welche Ausbildungsstätten und Studienangebote sie für Schülerinnen und Schüler anderer Kantone zur Verfügung stellen und für welche ausserkantonalen Angebote sie das Schulgeld übernehmen. Nicht ausgerichtet werden Beiträge für Unterkunft und Verpflegung sowie für die spezifische Hochbegabtenförderung. Es ist vorgesehen, die Vereinbarung per 1. August 2004 in Kraft zu setzen. Die Förderung von Hochbegabten soll im Kanton St.Gallen auch weiterhin so lange wie möglich im Umfeld der öffentlichen Volksschule stattfinden. Im Bereich der sportlich Hochbegabten dürften aufgrund der Erfahrungen mit dem Sportgymnasium Davos rund zehn Schülerinnen oder Schüler pro Jahrgang durch ausserkantonale Angebote gefördert werden. Bei musisch und intellektuell Hochbegabten ist es derzeit nicht möglich, konkrete Aussagen zu machen, weil keine Erfahrungswerte vorliegen. Das Erziehungsdepartement wird in jedem Einzelfall eine gezielte Abklärung treffen, ob tatsächlich eine Hochbegabung vorliegt, die eine spezielle Beschulung nötig macht. |