Sparmassnahmen im Asylbereich: Vorgeschlagener Vollzug belastet die Kantonskassen 

CHUR. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 will der Bund auch im Asylbereich die Kosten senken. Konkret sollen Asylsuchende, auf deren Gesuche nicht eingetreten wird, keine Sozialhilfe mehr erhalten. Die betroffenen Personen müssen die Schweiz selbstständig und sofort verlassen. Dazu ist die Teilrevision dreier Asylverordnungen nötig: die Verordnung 1 über Verfahrensfragen, die Verordnung 2 über Finanzierungsfragen und die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen.

Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Sparanstrengungen des Bundes im Asylbereich. Allerdings überträgt der Bund mit den revidierten Verordnungen die Kosten des Vollzugs auf die Kantone. Die Regierung erwartet deshalb, dass der Bund zumindest klar aufzeigt, in welchen konkreten Fällen er die Kosten übernimmt und in welchen nicht. Zudem ist für die Kantone die zu kurze Meldefrist für die Berichtigung des Personenregistratursystems mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden. Diese Kosten muss auf jeden Fall der Bund übernehmen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Flüchtlinge.

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