Amt für Raumplanung: Regierungsrat stellt Weichen für Kiesabbau im Chamer Äbnetwald

ZUG. Die Zuger Regierung hat an ihrer letzten Sitzung vor den Sportferien die Voraussetzungen geschaffen, dass im Chamer Äbnetwald und im benachbarten Gebiet 'Boden' in den nächsten Jahrzehnten rund zwei Millionen Kubikmeter Kies abgebaut werden können. Die Bewilligungen, die eine Reihe von ökologischen Ausgleichsmassnahmen fordern, liegen bis zum 10. März 2004 öffentlich auf.

Aus behördlicher Sicht steht dem Kiesabbau im Chamer Äbnetwald und im benachbarten Gebiet 'Boden' nichts mehr im Weg. Der Regierungsrat hat am 27. Januar 2004 die entsprechenden Nutzungszonen erlassen und die nötigen Bewilligungen für die Waldrodung und den Kiesabbau eröffnet. Dieser positive Entscheid war möglich, weil gegen das Abbaugesuch keine Einsprachen eingingen und das Vorhaben die Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung erfüllt. Da das Abbaugebiet an der Kantonsgrenze liegt, wurden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens auch Interessen der Gemeinde Knonau und des Kantons Zürich berücksichtigt.

Die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone und die Bewilligungen für die Rodung bzw. den Kiesabbau sind an eine Reihe von Auflagen gebunden, die dem ökologischen Ausgleich im Abbaugebiet dienen. So muss zum Beispiel unter der Knonauerstrasse ein Durchgang für Wildtiere erstellt werden. Weiter wird das Anlegen von Amphibienweihern verlangt sowie die ökologische Vernetzung des Gebietes mit Hecken und Extensivflächen. Um die Realisierung dieser Massnahmen zu kontrollieren und zu optimieren, wird der Abbauvorgang von einer Fachgruppe begleitet.

Die Entscheide und Bewilligungen werden nun öffentlich aufgelegt. Verstreicht die Auflagefrist unbenützt, ist der Weg frei für die ersten drei Abbauetappen im Chamer Norden. Das Projektgebiet, das im kantonalen Richtplan für den Kiesabbau aufgeführt ist, misst rund 6,6 ha. Es lässt ein Abbauvolumen von 2,1 Mio. m3 Kies und Moränenmaterial erwarten. Der Abbauprozess dürfte mehrere Jahrzehnte dauern. Nach Abschluss des Kiesabbaus wird das Gebiet mit sauberem Aushubmaterial aufgefüllt und rekultiviert. Anschliessend erfolgt die Aufforstung zu naturnahen Waldgesellschaften, wobei ein Teil des Waldes der natürlichen Sukzession überlassen werden soll.

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