| Vernehmlassung zur
Organisation des Rettungswesens eröffnet
CHUR. Die Regierung hat den Entwurf der Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens in die Vernehmlassung geschickt. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Struktur des Rettungswesens in Graubünden. Diese stützt sich auf das Rettungskonzept von 1999 und auf das entsprechende Gesetz von 1997. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege wurde 1997 die Grundlage dafür gelegt, im Kanton Graubünden den Sanitätsnotruf 144 einzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März. Die neuen Ausführungsbestimmungen sollen ab Juli 2004 die bisher gültige Verordnung über den Transport von Patienten von 1979 ablösen. |