Bundesgericht weist Beschwerden ab - Änderung des Steuergesetzes rechtskräftig

SCHAFFHAUSEN. Das Bundesgericht hat die von einem Schaffhauser Stimmbürger eingereichte Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen und ist auf die gleichzeitig eingereichte staatsrechtliche Beschwerde nicht eingetreten. Beide Beschwerden richteten sich gegen die Änderung des kantonalen Steuergesetzes, welche in der Volksabstimmung vom 30. November 2003 mit 13'951 Ja gegen 7'371 Nein klar angenommen wurde.

Der Regierungsrat und das Büro des Kantonsrates haben von diesem Entscheid des Bundesgerichtes mit Befriedigung Kenntnis genommen.

Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid fest, dass der Grundsatz der Einheit der Materie nicht verletzt ist. Mit der Steuergesetzrevision sollen - neben der Entlastung der Familien und der Unternehmen - einerseits überdurchschnittlich viel verdienende bzw. besitzende Personen für den Zuzug nach Schaffhausen gewonnen und anderseits mit dem Steueraufkommen dieser reichen Zuzüger der Steuerfuss gesenkt oder der Steuertarif angepasst werden. Dies sind klarerweise Massnahmen zur Attraktivierung des Steuerstandortes Schaffhausen, wie das Bundesgericht in seiner Begründung ausführt. Der erforderliche sachliche Zusammenhang ist daher gegeben. Auf die staatsrechtliche Beschwerde ist das Bundesgericht gar nicht eingetreten, weil der Beschwerdeführer durch die in der Steuergesetzrevision enthaltenen Massnahmen keinen Nachteil erleidet.

Mit diesem Entscheid des Bundesgerichtes wird damit die vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzte Änderung des Steuergesetzes rechtskräftig. Dies gilt insbesondere auch für die Progressionsänderung für hohe Einkommen und Vermögen und die Bestimmung, dass die aus dieser Massnahme resultierenden Mehreinnahmen zwingend für eine allgemeine Steuersenkung zu verwenden und daher an alle Steuerpflichtigen weiterzugeben sind.

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