Steuerentlastungen von 67 Millionen Franken geplant

THURGAU. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat einen Entwurf über die Änderung des Steuergesetzes. Dabei geht es in erster Linie um die Reform der Familienbesteuerung und um notwendige Anpassungen im Bereich des interkantonalen Steuerrechts.

Das geltende Steuerrecht ist letztmals auf den 1. Januar 2003 angepasst worden. Auf diesen Zeitpunkt wurden die juristischen Personen bei der Kapitalsteuer entlastet. Im geltenden Recht gab insbesondere die Steuerbelastung im unteren Einkommensbereich Anlass zu Diskussionen. Ebenfalls als unbefriedigend wurden die Belastungsvergleiche zwischen alleinerziehenden Elternteilen, Konkubinatspaaren und verheirateten Ehepaaren erachtet. Auf Grund dieser und weiterer Problemfelder ist die vorliegende Steuergesetzrevision angegangen worden.

Für die Kantone ergibt sich ein Anpassungsbedarf im Bereich der Steuergesetzgebung, nachdem die Eidgenössischen Räte das Steuerpaket 2001 «Reform der Ehe- und Familienbesteuerung» verabschiedet haben. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält diesbezüglich mehrere wesentliche Neuerungen. So soll die Einführung eines Teilsplittings für verheiratete Personen eingeführt werden. Das Existenzminimum soll freigestellt und der Tarif im unteren und oberen Einkommensbereich gestreckt werden. Ebenso sollen die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und behinderungsbedingte Kosten uneingeschränkt abgezogen werden können. Zusätzlich sollen die Kinderabzüge erhöht und ein Alleinerzieherabzug eingeführt werden.

Diese und weitere Massnahmen führen zu jährlichen Steuerausfällen von 28,3 Millionen Franken für den Kanton und 39,3 Millionen Franken für die Gemeinden. Nach Ansicht des Regierungsrates stellen diese Steuerausfälle eine absolute Obergrenze für die öffentliche Hand dar. Darüber hinausgehende Ausfälle müssten mit einer Steuerfusserhöhung kompensiert werden.

Im September des vergangenen Jahres hat der Chef des Departements für Finanzen und Soziales ein externes Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision eröffnet. Innert der angesetzten Frist haben sich die angeschriebenen Politischen Gemeinden, Parteien und Verbände vernehmen lassen. Der Vernehmlassungsvorschlag löste ein sehr positives Echo aus. Mehrere Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren konnten in den Entwurf des Regierungsrates aufgenommen werden. So zum Beispiel die Reduktion des Progressionssatzes im obersten Einkommensbereich, die Erhöhung der Erlasskompetenz der Bezugsbehörden sowie der Verzicht auf Ausgleichszinsen auf Kapitalleistungen aus Vorsorge und bei der ergänzenden Vermögenssteuer. Nicht berücksichtigt werden konnten hingegen mehrere Vorschläge, die gegen das übergeordnete Steuerharmonisierungsgesetz verstossen.

Der Regierungsrat beabsichtigt, die Änderungen zum Steuergesetz nach der Behandlung im Grossen Rat auf den 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

home >>>

news box januar 2004 >>>