Zurückgerufene Imprägniersprays für Leder und Textilien 

Erneut Vergiftungsfälle erwartet 

BERN. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erwartet auch in diesem Winter das Auftreten von Atemwegsstörungen beim Gebrauch von Imprägniersprays für Leder und Textilien. Die aktuelle Gefährdung beschränkt sich auf Imprägniersprays der Marken Rapi Aqua Stop, Rapi Intemp und K2r, die zwischen November 2002 und März 2003 gekauft wurden. Trotz Rückrufs durch die Verkaufsstellen im letzten Frühjahr sind diese Sprays noch in Privathaushalten zu finden. Ursache der Atemwegsstörungen ist eine spezielle Fluorchemikalie in Verbindung mit bestimmten Lösungsmitteln und Sprühköpfen.

Bei viel Nebel, Regen oder Schnee liegt der Griff zum Imprägnierspray auf der Hand. Das BAG rechnet deshalb in den kommenden Monaten mit weiteren Zwischenfällen beim Gebrauch der bedenklichen Imprägniersprays. In diesem Winter sind bei mehreren Personen bereits Atemwegsstörungen aufgetreten.

Zu Beginn des letzten Jahres riefen Imprägniersprays für Leder und Textilien der Marken Rapi Aqua Stop, Rapi Intemp und K2r teils schwere Atemwegsstörungen hervor und sorgten damit für Aufsehen. Da deren Zusammensetzung geändert worden war, kam es innert weniger Wochen zu rund zweihundert gemeldeten Vergiftungsfällen. Experten beim BAG sehen die Ursache für die Atemwegsstörungen in der damals verwendeten Fluorchemikalie sowie im feinen Sprühnebel, der durch das Lösungsmittel Heptan und spezielle Sprühköpfe erzeugt wurde. Der feine Sprühnebel ist deshalb ungünstig, weil die Chemikalie beim Einatmen tief in die Lunge gelangt.

Um weiteren Zwischenfällen vorzubeugen, ruft das BAG die Bevölkerung dazu auf, die zwischen November 2002 und März 2003 gekauften Imprägniersprays der Marken Rapi Aqua Stop, Rapi Intemp (Migros) und K2r keinesfalls weiter zu verwenden. Diese Sprays sollten bei der Chemikaliensammelstelle in der Wohngemeinde entsorgt oder an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Später erworbene Sprays dieser Marken sind wie neuerdings alle Imprägniersprays, die Fluorchemikalien enthalten, durch ein rotes Giftband erkennbar und nicht vom Rückruf betroffen.

Das BAG rät grundsätzlich, Imprägniersprays nur im Freien zu benutzen, den Sprühnebel nicht einzuatmen und die imprägnierten Materialien draussen gut trocknen zu lassen. Besonders für Personen mit bestehenden Atemwegsbeschwerden empfiehlt es sich, Imprägnierprodukte zu verwenden, die nicht versprüht werden (z.B. Imprägnierschäume) oder Textilien in chemischen Reinigungen imprägnieren zu lassen.

Für ergänzende Auskünfte Eva Reinhard, Leiterin Sektion Chemie + Toxikologie, BAG, Tel. 031 / 322 95 05.

Bei gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Imprägniersprays erteilt das Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum (STIZ) Auskunft, Tel. 145.

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