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Die Schweiz im
Europarat: Jahresbericht 2003
BERN. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Januar 2004 den Jahresbericht über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat 2003 genehmigt. Die Hauptthemen des Berichts sind die Überlastung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie die Verabschiedung verschiedener Konventionen und Zusatzprotokolle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Berichtsjahr ein die Schweiz betreffendes Urteil gefällt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nach wie vor überlastet. Im Anschluss an die Annahme der Erklärung zur «Sicherstellung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte» im Mai 2003 hat das Ministerkomitee das zuständige Komitee unter schweizerischem Vorsitz mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention beauftragt. Ziel ist die Verbesserung und Beschleunigung der Arbeit des Gerichtshofes. Das Ergebnis der entsprechenden Arbeiten soll im Mai 2004 dem Ministerkomitee zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Berichtsjahr hat der Gerichtshof ein die Schweiz betreffendes Urteil gefällt. Er verneinte dabei eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Ministerkomitee hat eine grössere Anzahl von Empfehlungen erlassen und mehrere neue Rechtsinstrumente zur Unterzeichnung aufgelegt: Das Zusatzprotokoll zur Konvention über Cyber-Kriminalität betreffend rassistische und fremdenfeindliche Straftaten im Internet, das von der Schweiz am 9. Oktober 2003 unterzeichnet worden ist, das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, welches die Schweiz am 15. Mai 2003 unterzeichnet hat, das Ergänzungsprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption, die Konvention über die persönlichen Beziehungen zu Kindern sowie das revidierte Übereinkommen über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten. Am 28. Februar 2003 hat die Schweiz zudem das Zusatzprotokoll zur Dopingkonvention unterzeichnet. |