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Einführung des
einjährigen Kindergartenobligatoriums
SCHAFFHAUSEN. Ab dem Schuljahr 2004/2005 soll im Kanton Schaffhausen der Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht obligatorisch werden. Alle Kinder haben damit mindestens das zweite Kindergartenjahr in jedem Fall zu absolvieren. Der Besuch des ersten Kindergartenjahres bleibt nach wie vor freiwillig. Bisher ist der Besuch der beiden Kindergartenjahre freiwillig, doch gehen bereits heute über 97 % der Kinder in einen Kindergarten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes und des Schuldekretes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hintergrund der Vorlage bildet eine vom Parlament am 23. September 2002 erheblich erklärte Motion von Kantonsrat Christian Di Ronco. Mit dem Obligatorium wird beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule eine grössere Verbindlichkeit geschaffen, vor allem bezüglich der Möglichkeit der rechtzeitigen Abklärung bei Fragen der Schulreife oder der Zuteilung in die Einschulungsklassen. Als weitere Folge werden im Bereich der Absenzen- und Urlaubsbewilligungen künftig strengere Massstäbe gelten als bisher. Es wird im obligatorischen Kindergartenjahr neu grundsätzlich die Absenzenregelung der Primar- und Orientierungsschulen gelten. Den Eltern wird aber im Vergleich zur obligatorischen Schulzeit eine grössere Flexibilität bei der Ferien- und Freizeitplanung eingeräumt. So sind für das obligatorische Kindergartenjahr 10 Jokertage vorgesehen. |