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Finanzielle Entlastung
der Lehrbetriebe
ZÜRICH. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat, gestützt auf das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz, die Staatsgebühren für die Erteilung von Ausbildungsbewilligungen (130 Franken) und für die Genehmigung von Lehrverträgen (80 Franken) aufgehoben. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. November 2003, um eine Gleichbehandlung aller Lehrverhältnisse mit Lehrbeginn Sommer 2004 zu gewährleisten. Diese Verfügung der Bildungsdirektion entlastet die rund 12'000 Lehrbetriebe im Kanton von Gebühren im Umfang von rund einer Million Franken jährlich. Anderseits entgehen der Staatskasse ersatzlos Einnahmen in gleicher Höhe. Profitieren werden mehrheitlich die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die rund drei Viertel der 30'000 Lehrlinge ausbilden. |