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Ergebnis der
Administrativuntersuchung bei der Kantonspolizei Bern
BERN. Bei der Kantonspolizei Bern gibt es keine Führungskrise und keine Missstände. Zu diesem Schluss kommt die Polizei- und Militärdirektorin des Kantons Bern, Regierungsrätin Dora Andres, auf Grund der von Dieter J. Niedermann durchgeführten Administrativuntersuchung. Ausgelöst hat diese Untersuchung ein anonymes Schreiben, in dem Vorwürfe gegen die Kantonspolizei publik gemacht wurden. Niedermann empfiehlt aber auch einige organisatorische Verbesserungen. Die Kantonspolizei Bern verdient gute Noten. Das stellt Regierungsrätin Dora Andres, Polizei- und Militär-direktorin des Kantons Bern, fest. Sie hat heute Montag (26. Januar 2004) an einer Medienkonferenz das Ergebnis der im Mai 2003 eingeleiteten Administrativuntersuchung präsentiert. Diese hatte sie veranlasst, nachdem in einem anonymen Schreiben Vorwürfe wegen unsachgemässer Verfahrensweise, Vertuschung und weitere Mängel bei der Kantonspolizei öffentlich gemacht worden waren. Regierungsrätin Dora Andres hatte Dieter J. Niedermann von der Firma Public Management Consulting in St. Gallen beauftragt, die internen Abläufe bei den acht Vorfällen zu überprüfen. Zudem erhielten die Angehörigen des Polizeikorps die Möglichkeit, dem Untersuchungsbeauftragten weitere Vorkommnisse zu melden. Über das vorliegende Ergebnis der Administrativuntersuchung zeigt sich Regierungsrätin Dora Andres erfreut: „Die Kantonspolizei verdient Vertrauen.“ In keinem der Fälle hat sie sich gemäss dem Bericht unsachgemässe Verfahrensweise, Vertuschung oder sonstige Mängel zu Schulden kommen lassen.“ Er habe keine grundlegenden Missstände und keine allgemeine Führungskrise feststellen können, hält Dieter J. Niedermann in seinem Bericht fest. Die Kantonspolizei sei im Wesentlichen ein sehr normales, korrekt geführtes Korps mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diesen Eindruck bestätigte sich für den mit der Untersuchung Beauftragten auch durch die 25 Personen, welche die Möglichkeit nutzten, weitere Vorfälle zu melden. Die Zahl der Reaktionen sei mit Blick auf ein Unternehmen, das mehr als 1'400 Mitarbeitende zählt, gering und lasse nicht auf unangenehme Zustände für die Korpsangehörigen schliessen. Dieser positive Eindruck schliesst laut Dieter J. Niedermann nicht aus, dass die Stellung-nahmen und die geäusserten Vorwürfe im einen oder anderen Fall zu Verbesserungen führen könnten. Gemäss seinem Auftrag hält er in seinem Bericht den auch 14 Empfehlungen fest. Dazu gehören unter anderen eine Optimierung der Kritikkultur, der bereits gut ausgebauten Kommunikation zwischen Führung und Basis, der Transparenz und Durchsetzung von Anordnungen, eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der uniformierten Polizei und der Kriminalpolizei, die Übertragung der Information der Öffentlichkeit an eine polizeiexterne Stelle bei Vorfällen, in die Korpsangehörige verwickelt sind, die Überprüfung der Organisation der Fachstelle Betäubungsmittel oder die Schaffung einer externen Ombudsstelle für die Korpsangehörigen. Rund die Hälfte der Empfehlungen betreffen Anliegen, welche die Kantonspolizei bei ihrem gegenwärtig laufenden Überprüfungsprojekt AIDA bereits aufgenommen hat. Die im anonymen Schreiben geäusserten Vorwürfe sind in der Zwischenzeit auch von verschiedenen Organen der Justiz untersucht und beurteilt worden. Dabei sind mit einer Ausnahme keine strafrechtlich oder disziplinarrechtlich relevanten Handlungen von Angehörigen der Kantonspolizei festgestellt worden. In einem Fall ist ein Mitarbeiter wegen Begünstigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. |