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Vernehmlassung zur
Änderung der Strafnorm über den Menschenhandel
URI. Der Regierungsrat hat zu Handen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zum Bericht über das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention und über die entsprechende Änderung der Strafnorm über den Menschenhandel Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst die Ratifikation des Fakultativprotokolls sowie die entsprechende Änderung der Strafnorm über den Menschenhandel. Das Fakultativprotokoll bezweckt die Verwirklichung der Ziele der Kinderrechtskonvention und stellt den Schutz des Kindes vor kommerzieller Ausbeutung in den Mittelpunkt. Die schweizerische Rechtsordnung vermag den Anforderungen des Fakultativprotokolls insgesamt zu genügen. Einzige Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels. Somit verlangt das Fakultativprotokoll die Unterstrafstellung des Kinderverkaufs zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des kommerziellen Organhandels sowie der Zwangsarbeit. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls betreffend den Tatbestand des Menschenhandels nachzukommen, ist eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches notwendig. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorhaben. |