Totalrevision der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz gutgeheissen

BERN. Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz gutgeheissen. Im Sinne des Entlastungsprogramms 2003 werden die seit 1996 unverändert gebliebenen Gebührenansätze für Dienstleistungen der schweizerischen Auslandvertretungen dem Kostendeckungsprinzip entsprechend erhöht. Gleichzeitig werden kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die neue Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.

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