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Regierung hat Berichte
zu zwei Reformprojekten verabschiedet
BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Bericht zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und einen Bericht zur Justizreform zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Für die Reform der dezentralen Verwaltung empfiehlt der Regierungsrat dem Parlament ein Modell, in dem das Kantonsgebiet in fünf Verwaltungsregionen und dreizehn Verwaltungskreise eingeteilt wird (Modell 5+). Die beiden Berichte sollen in der Aprilsession 2004 des Grossen Rates behandelt werden. Der Grosse Rat hat am 21. November 2001 eine Planungserklärung zur Reform der dezentralen Bezirksverwaltung verabschiedet. Darin hat er verlangt, dass das so genannte Modell Vision – mit fünf Verwaltungsregionen – zu konkretisieren sei. Der Regierungsrat hat zusätzlich die Ausarbeitung eines alternativen Modells mit Regierungsstatthalterämtern, aber deutlich weniger Amtsbezirken als heute, in Auftrag gegeben. Das so genannte Modell 5 (früher: Modell Vision) präsentiert sich wie folgt: Fünf Verwaltungsregionen: Bern-Mittelland, Seeland, Berner Jura, Emmental-Oberaargau und Berner Oberland Mit der Bezeichnung des Berner Juras als eigenständige Verwaltungsregion soll dem besonderen Status des Berner Juras Rechnung getragen werden. Geeignete Aufgaben für Modell 5: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (mit Aussenstellen), Erziehungsberatung (mit Aussenstellen), Schulaufsicht und Beratung von Lehrpersonen, Zivilstandswesen (mit zusätzlichen Trauungslokalen), Militärverwaltung, Steuerverwaltung / Staatskasse, Leitung von Waldabteilungen, Leitung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (und einzelne Zahlstellen der Arbeitslosenkassen), Kreiszentralen Oberingenieurkreise, Grundbuchwesen (mit Aussenstellen), Betreibungs- und Konkurswesen (mit Aussenstellen), Schalter der Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung, wesentliche Teile der bisherigen Aufgaben der Regierungsstatthalterämter (so z. B. Koordination in Katastrophenfällen, Baubewilligungs- und Baupolizeiwesen, Vollzug Gastgewerbegesetz, usw.) Das Handelsregisterwesen sowie die formelle Aufsicht über die Gemeinden sollen zentralisiert werden. Das Modell 5 ermöglicht einen Personalabbau von 40 bis 60 Stellen. Ob auch bei der räumlichen Infrastruktur Einsparungen möglich sind, lässt sich auf Grund zahlreicher nicht im Voraus bestimmbarer Einflussgrössen nicht mit Sicherheit sagen. Die Dienstleistungen gemäss Modell 5 werden grundsätzlich in regionalen Verwaltungszentren angeboten, wobei nach Bedarf Aussenstellen vorgesehen sind. Die Mitarbeitenden in den regionalen Verwaltungszentren sind grundsätzlich den fachlich zuständigen Stellen (Dezentralverwaltung) unterstellt. Es gibt keinen Regionschef bzw. Regionschefin. Das alternative Modell – 5+ genannt – sieht vor, dass ebenfalls die meisten der Aufgaben, die für das Modell 5 geeignet sind, in dieser Struktur erfüllt werden. Einzig die wesentlichen der heutigen Aufgaben der Regierungsstatthalterämter sollen nicht in einer Struktur mit fünf Verwaltungsregionen, sondern in einer Struktur mit 13 Verwaltungskreisen (statt der 26 Amtsbezirke) wahrgenommen werden. Für rund 785 der insgesamt 940 Stellen der dezentralen kantonalen Verwaltung, die vom Reformprojekt erfasst werden, wäre also die 5er-Struktur massgebend, für rund 155 die Struktur mit 13 Verwaltungskreisen. Die Hauptmerkmale des Modells 5+ sind: 13 Verwaltungskreise für die wesentlichen Aufgaben der Regierungsstatthalterämter: Diese entsprechen den heutigen 13 Gerichtskreisen: Courtelary-Moutier-La Neuveville, Biel-Nidau, Aarberg-Büren-Erlach, Aarwangen-Wangen, Burgdorf-Fraubrunnen, Signau-Trachselwald, Konolfingen, Bern-Laupen, Schwarzenburg-Seftigen, Thun, Interlaken-Oberhasli, Frutigen-Niedersimmental und Obersimmental-Saanen. Nicht in der Struktur mit fünf Verwaltungsregionen erfüllt werden die hauptsächlichen der bisherigen Aufgaben der Regierungsstatthalterämter. Die übrigen der beim Modell 5 genannten Aufgaben werden auch im Modell 5+ in der Struktur mit fünf Verwaltungsregionen erfüllt. Beim Personal resultiert für das Modell 5+ ungefähr das gleiche Einsparungspotenzial wie beim Modell 5. Bei der räumlichen Infrastruktur sind wie beim Modell 5 keine verlässlichen Angaben möglich. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter behalten ihren jetzigen Status. Sie sollen weiterhin durch die Stimmberechtigten der einzelnen Verwaltungskreise gewählt werden. Eine juristische Ausbildung bildet nicht ein zwingendes Erfordernis. Die Bezeichnung „Regierungsstatthalter“ bzw. „Regierungsstatthalterin“ wird beibehalten. Der Regierungsrat unterbreitet beide Modelle dem Grossen Rat. Er empfiehlt ihm, das Modell 5+ weiterzuverfolgen: Es stellt einen grossen Reformschritt dar, nimmt aber stärker Rücksicht auf den ländlichen Raum und ist damit ausgewogener. Die Regierungsstatthalterämter nehmen insgesamt für den Kanton, seine Bevölkerung, die Behörden und die Zentralverwaltung wertvolle Funktionen wahr, die beibehalten werden sollen. Mit ihrer Vermittlungsfunktion zwischen den Gemeinden und dem Gesamtkanton, ihrer Ombudsfunktion gegenüber der Bevölkerung und auch mit ihrer schlichtenden Tätigkeit lösen sie viele Probleme, die sonst andere Behörden und die Zentralverwaltung sowie die Gerichte belasten würden. Justizreform Anlass für eine weitere grössere Justizreform bieten vor allem die bevorstehenden eidgenössischen Regelungen des Strafprozess- und des Zivilprozessrechts. Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung erfordert zudem eine Anpassung der Verwaltungsjustiz. Die Justizreform sieht folgende wesentliche Veränderungen vor: Für die Straf- und Ziviljustiz werden sowohl im Modell 5 wie auch im Modell 5+ an Stelle der heutigen 13 Gerichtskreise neu vier Gerichtskreise geschaffen: Bern-Mittelland, Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau und Berner Oberland. Der Berner Jura bildet keinen eigenen Gerichtskreis, doch soll im Berner Jura eine separate Zweigstelle geschaffen werden. Damit besteht Übereinstimmung mit den heute bereits regional organisierten Untersuchungsrichterämtern und der Staatsanwaltschaft. In jedem der vier neuen Gerichtskreise wird ein Kriminalgericht geschaffen, das für die erstinstanzliche Beurteilung der schweren Straffälle (Freiheitsstrafen von über 2 Jahren) zuständig ist, aber auch Wirtschaftsdelikte beurteilen kann. Die Kriminalgerichte bestehen aus drei Berufsrichtern bzw. Berufsrichterinnen. Das bisher dem Obergericht angegliederte Wirtschaftsgericht wird aufgehoben. Für jeden der vier neuen Gerichtskreise werden regionale Schlichtungsbehörden geschaffen, die an Stelle der heutigen Mietämter und Arbeitsgerichte treten und deren Aufgaben übernehmen. Für die Richterwahlen soll eine durch den Grossen Rat eingesetzte Wahlkommission geschaffen werden, die sich aus Vertretungen der Politik, der Gerichte und der Anwaltschaft zusammensetzt. Die Wahlkommission könnte entweder die Wahlen für den Grossen Rat vorbereiten, für diesen eine Vorselektion machen oder allenfalls sogar die Kompetenz erhalten, die Wahlen selbst vorzunehmen. Die Staatanwältinnen und Staatsanwälte werden nach wie vor durch das Obergericht gewählt. Die dezentrale Verwaltungsjustiz erster Instanz gegenüber den Gemeinden folgt den Entscheiden gemäss Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung: Bei einem Modell 5 soll die dezentrale Verwaltungsjustiz erster Instanz gegenüber den Gemeinden durch eine in der Verwaltungsregion angesiedelte Verwaltungsjustizbehörde wahrgenommen werden; beim Modell 5+ wird sie weiterhin durch die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter erfolgen. Für die neuen Gerichtskreise im Bereich der Straf- und Ziviljustiz erster Instanz sind Gerichtsgebäude bereitzustellen. Einsparungspotenzial Der Regierungsrat hält für beide Reformvorhaben – Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung einerseits, Justizreform anderseits – insgesamt ein Einsparungspotenzial von 8 bis 12 Millionen Franken für realisierbar. Beim Personal konnte der mögliche Abbau eingegrenzt werden. Bei der räumlichen Infrastruktur kann eine verlässliche Nettobilanz zurzeit nicht erstellt werden. Dennoch darf erwartet werden, dass nur schon auf Grund des Personalabbaus bei den Raumkosten ebenfalls eine Einsparung erzielt werden kann. Das vom Regierungsrat als realisierbar erachtete Einsparungspotenzial von 8 bis 12 Millionen Franken bildet eine Zielvorgabe für die weiteren Projektarbeiten. Weiteres Vorgehen Beide Reformprojekte sollen vom Grossen Rat in der Aprilsession 2004 behandelt werden. Aufgrund der inhaltlichen Weichenstellungen des Grossen Rates werden anschliessend für beiden Reformvorhaben Vorlagen zur Änderung der Kantonsverfassung und der Gesetzgebung auszuarbeiten sein. Die Volksabstimmung könnte ca. im Herbst 2006 stattfinden. Das Inkrafttreten der neuen Strukturen ist frühestens 2009 möglich, wobei die Justizreform abgestimmt auf das Inkrafttreten der Bundesregelungen zum Straf- und Zivilprozessrecht in Kraft treten soll. |